Für alle öffentlichen Bauaufträge (unabhängig vom Auftragswert) und alle privaten Bauaufträge, bei welchen eine Bautätigkeit mit Wert größer gleich € 70.000,00 erreicht wird, ist eine Feststellung der Angemessenheit der Lohnkosten durch die Bauarbeiterkasse vorgesehen. Sind die Lohnkosten nach Abschluss der Baustelle angemessen, generiert das System automatisch das „DURC di congruitá“. Andernfalls wird das Unternehmen von der Bauarbeiterkasse über die Unregelmäßigkeit informiert (siehe Rundschreiben Nr. 14/2021, Rundschreiben Nr 12/2022, Rundschreiben Nr. 11/2023).