Der sogenannte Weihnachtsbonus von 100,00 € wird aufgrund einer kürzlich vorgenommenen Gesetzesänderung an eine größere Anzahl an Arbeitnehmern ausbezahlt.
Zur Erinnerung: Dieser Bonus ist eine einmalige Zahlung von 100,00 € netto für Arbeitnehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Bonus wird zusammen mit dem 13. Monatsgehalt im Dezember ausgezahlt. Der Arbeitnehmer muss hierfür einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber stellen und dieser kann den Betrag über das Formular F24 verrechnen.
Nun wurde eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt des Weihnachtsbonus gestrichen. Der Ehepartner muss nicht mehr steuerlich zu Lasten leben. Daher müssen „nur“ noch folgende Voraussetzungen erfüllt werden.