Mit einer Verordnung vom Jahr 2012 wurde die Frist für sämtliche in der ersten Augusthälfte (01.08 bis 20.08) anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (z.B. MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) einheitlich auf den 20. August aufgeschoben.
Somit gilt heuer für alle im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 20.08.2020 fälligen Steuer- und Beitragszahlungen mit dem Modell F24 der einheitliche Einzahlungstermin mit Datum
20. August 2020.
Kein Aufschub ist für die Intra-Meldung für den Monat Juli vorgesehen, zumal die entsprechende Frist als allgemeine Regel mit dem 25. August festgesetzt ist.
Unser Büro bleibt die Woche vom 24. bis zum 28. August 2020 geschlossen. |
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