Allgemeiner Aufschub für Steuer- und Beitragszahlungen im Zeitraum 01.08 bis 20.08 einheitlich am 21.08.2023 fällig
Mit einer Verordnung1 vom Jahr 2012 wurde die Frist für sämtliche in der ersten Augusthälfte (01.08 bis 20.08) anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (z.B. MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) einheitlich auf den 20. August bzw. aufgrund des Wochenendes auf Montag den 21. August 2023 aufgeschoben.
Somit gilt heuer für alle im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 20.08.2023 fälligen Steuer- und Beitragszahlungen mit dem Modell F24 der einheitliche Einzahlungstermin mit Datum 21. August 2023.
Kein Aufschub ist für die Intra-Meldung für den Monat Juli vorgesehen, zumal die entsprechende Frist als allgemeine Regel mit dem 25. August festgesetzt ist.
Unser Büro bleibt vom 14. bis einschließlich 25. August 2023 geschlossen. Für dringende Angelegenheiten können Sie uns ein Mail an info.steuern@aichner.biz machen. |
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1Art. 3-quater GD Nr. 16/2012)