Allgemeiner Aufschub für Steuer- und Beitragszahlungen im Zeitraum 01.08 bis 20.08 einheitlich am 20.08.2024 fällig
Mit einer Verordnung1 vom Jahr 2012 wurde die Frist für sämtliche in der ersten Augusthälfte (01.08 bis 20.08) anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (z.B. MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) einheitlich auf den 20. August aufgeschoben.
Somit gilt heuer für alle im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 20.08.2024 fälligen Steuer- und Beitragszahlungen der einheitliche Einzahlungstermin mit Datum 20. August 2024.
Kein Aufschub ist für die Intra-Meldung für den Monat Juli vorgesehen, zumal die entsprechende Frist als allgemeine Regel mit dem 25. August festgesetzt ist – nachdem der 25. August heuer ein Sonntag ist, fällt diese Frist auf Montag den 26. August 2024.
Unser Büro bleibt vom 19. bis einschließlich 30. August 2024 geschlossen. Für dringende Angelegenheiten schreiben Sie uns ein Mail an info.steuern@aichner.biz |
_______________________________
1Art. 3-quater GD Nr. 16/2012)