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10. Aug 2022 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Allgemeiner Aufschub Zahlungen Zeitraum 1. -20. August

Allgemeiner Aufschub für Steuer- und Beitragszahlungen im Zeitraum

01.08 bis 20.08 einheitlich am 22.08.2022 fällig

 

Mit einer Verordnung vom Jahr 2012 wurde die Frist für sämtliche in der ersten Augusthälfte (01.08 bis 20.08) anfallende Steuer- und Beitragszahlungen (z.B. MwSt, Vorsteuer, INPS-Fixbeiträge, Lohnsteuern usw.) einheitlich auf den 20. August bzw. aufgrund des Wochenendes auf Montag den 22. August 2022 aufgeschoben.

 

Somit gilt heuer für alle im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 20.08.2022 fälligen Steuer- und Beitragszahlungen mit dem Modell F24 der einheitliche Einzahlungstermin mit Datum

22. August 2022.

 

Kein Aufschub ist für die Intra-Meldung für den Monat Juli vorgesehen, zumal die entsprechende Frist als allgemeine Regel mit dem 25. August festgesetzt ist (bzw. mit der endgültigen Fassung der Vereinfachungsverordnung wieder vom Monatsende auf den Fünfundzwanzigsten des Folgemonats vorverlegt wurde).

 

 

Unser Büro bleibt vom 18. bis zum 28. August 2022 geschlossen.

Für dringende Angelegenheiten können Sie uns ein Mail an info.steuern@aichner.biz machen.