News & Infos

28. Jun 2024 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Martin Recla
Arbeitsrechtsberater
PDF Download
Angemessenheitskontrolle Bau (DURC di congruità)

Wie in unseren vorherigen Rundschreiben (12 L) mehrmals mittgeteilt, besteht für die Baufirmen, die den Kollektivvertrag Bauhandwerk und Bauindustrie anwenden, die Verpflichtung zur Angemessenheitskontrolle der Arbeitskraft am Bau. Zur Erinnerung: Diese Regelung betrifft alle privaten Baustellen mit einem Auftragswert von mehr als € 70.000,00 (Gesamtwert aller Arbeiten) sowie alle öffentlichen Baustellen. Mit der Mitteilung Nr. 871 vom 17. April 2024 hat die CNCE folgende Klarstellungen veröffentlicht:

  • Meldung der Stunden an die Bauarbeiterkasse
  • Erinnerung und Empfehlung