Wie in unseren vorherigen Rundschreiben (12 L) mehrmals mittgeteilt, besteht für die Baufirmen, die den Kollektivvertrag Bauhandwerk und Bauindustrie anwenden, die Verpflichtung zur Angemessenheitskontrolle der Arbeitskraft am Bau. Zur Erinnerung: Diese Regelung betrifft alle privaten Baustellen mit einem Auftragswert von mehr als € 70.000,00 (Gesamtwert aller Arbeiten) sowie alle öffentlichen Baustellen. Mit der Mitteilung Nr. 871 vom 17. April 2024 hat die CNCE folgende Klarstellungen veröffentlicht:
- Meldung der Stunden an die Bauarbeiterkasse
- Erinnerung und Empfehlung