Das Gesetzesdekret Nr. 48/2023 ist in ein ordentliches Gesetz Nr. 85 vom 03.07.2023 umgewandelt worden. Folgend die wichtigsten Neuerungen:
- Reduzierung der Beiträge für Arbeitnehmer der unteren Einkommensstufen
- Inklusionsbeihilfe (assegno di inclusione) ersetzt Bürgereinkommen (reddito di cittadinanza)
- Beitragsbegünstigung für die Einstellung von Beziehern des „Reddito di Inclusione“
- Neuerungen Familiengeld “Assegno unico e universale“
- Vereinfachung der Transparenzbestimmungen im Arbeitsvertrag
- Neuerungen bei befristeten Arbeitsverträgen
- Erhöhung Fringe Benefit auf € 3.000 für 2023 NUR für Mitarbeiter mit Kindern zu Lasten
- Steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit und Überstunden an Feiertagen im Sektor Tourismus (NEU)