Das Gesetzesdekret Nr. 48/2023 ist am 04.05.2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden. Bei der Umwandlung kann es erfahrungsgemäß noch zu Änderungen kommen. Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Reduzierung der Beiträge für Arbeitnehmer der unteren Einkommensstufen
- Inklusionsbeihilfe (assegno di inclusione) ersetzt Bürgereinkommen (reddito di cittadinanza)
- Beitragsbegünstigung für die Einstellung von Beziehern des „Reddito di Inclusione“
- Anreize für die Einstellung von Arbeitnehmern unter 30 Jahre ohne Beschäftigung
- Neuerungen Familiengeld “Assegno unico e universale“
- Vereinfachung der Transparenzbestimmungen im Arbeitsvertrag
- Neuerungen bei befristeten Arbeitsverträgen
- Erhöhung Fringe Benefit auf € 3.000 für 2023 NUR für Mitarbeiter mit Kindern zu Lasten