Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14 vom 26.03.2020 hat die Autonome Provinz Bozen aufgrund der Corana-Krise den Einzahlungstermin der 1. Rate GIS 2020 vom 16.06.2020 auf den 16.12.2020 verschoben.
Somit besteht für das Jahr 2020 für die in Südtirol befindlichen Immobilien die Möglichkeit, die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in einmaliger Zahlung bis 16.12.2020 ohne Strafen und Zinsen zu begleichen.
Nach Auskunft verschiedener Südtiroler Gemeinde wird heuer die Vorausberechnung der ersten Rate, welche üblicherweise gegen Ende Mai mit dem bekannten Informationsschreiben den Steuerpflichtigen auf dem Postweg zugesandt wird, nicht versendet.
Nachdem die Zahlung auf den 16.12.2020 aufgeschoben ist, wird auch unser Büro erst für diesen Termin die Berechnungen veranlassen. Auf ausdrücklichen Wunsch können wir jedoch die Berechnung auch vorher veranlassen, sofern Sie die Zahlung freiwillig früher (innerhalb der „normalen“ Frist bis 16.06.2020) durchführen möchten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Mitarbeiterin Frau Myriam Trenker (myriam.trenker@aichner.biz – 0474 862 216).
Gemeindeimmobiliensteuer auf dem restlichen Staatsgebiet innerhalb 16.06.2020 fällig
Auf dem restlichen Staatsgebiet ist die Gemeindeimmobiliensteuer (IMU) und die Gemeindesteuer (TASI) hingegen zur normalen Fälligkeit am 16.06.2020 geschuldet (sofern es nicht noch zu einem Aufschub im letzten Augenblick kommt). In diesen Fällen wird unser Büro die Berechnung natürlich termingerecht durchführen und die Einzahlung veranlassen, sofern wir mit der entsprechenden Berechnung und Einzahlung beauftragt wurden.