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04. Jul 2019 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Aufschub der Steuerzahlung auf den 30. September 2019

Im letzten Moment (29. Juni 2019) hat die italienische Regierung für alle jene Steuerzahler, die die neuen steuerlichen Zuverlässigkeitsindizes ISA (Nachfolge der Branchenkennzahlen „studi di settore“) anwenden müssen, die Zahlungen auf den 30. September verschoben.
Konkret findet der Aufschub für all jene Steuerpflichtigen Anwendung, die eine Tätigkeit ausüben, für die die neuen Zuverlässigkeitsindikatoren ISA erlassen worden sind und deren Erlöse nicht mehr als Euro 5.164.569 betragen.
Dieser Aufschub gilt auch für die Gesellschafter von Personengesellschaften, transparenten GmbHs, Freiberuflervereinigungen sowie die Angehörigen von Familienunternehmen.
Nicht anwendbar ist der Aufschub hingegen für alle natürlichen Personen, die keine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben oder denen als Gesellschafter oder Teilhaber keine diesbezüglichen Einkommen zugewiesen werden – es handelt sich im Wesentlichen um die „Privatpersonen“.
Wir weisen darauf hin, dass sich durch diesen Aufschub des Zahlungstermins auch die Anzahl der monatlich möglichen Ratenzahlungen von sechs auf drei Monatsraten (September, Oktober und November) reduziert, wobei weiters auch zu berücksichtigen ist, dass Ende November bzw. am 02. Dezember 2019 schon die zweite Vorauszahlung geschuldet ist. 

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