Wie in den vergangenen Jahren ist auch heuer die Beschäftigung von Studenten in Italien/Südtirol während der Ferienzeit durch die Ausbildungs- und Orientierungspraktika möglich. Vorteile dieser Betriebspraktika sind die geringen Kosten (keine Sozialbeiträge!).
Ziel des Praktikums: | Mit der Ausbildungs- und Orientierungspraktika sollen die Studenten ihre schulische Ausbildung ergänzen und Orientierungshilfen für die Berufswahl erhalten; sie dürfen nicht für Produktionstätigkeiten, Serienarbeiten oder sonstige Tätigkeiten mit einem niedrigen beruflichen Niveau, wie Hilfsarbeiten herangezogen werden. |
Rentenversicherung: | Nachdem es sich um kein Arbeitsverhältnis handelt, sind die Praktikanten auch nicht rentenversichert. |
Unfallversicherung: | Die Praktikanten sind durch den Arbeitgeber unfallversichert (INAIL). |
Zivilrechtliche Haftung: | Der Betrieb muss die zivilrechtliche Haftung für die Praktikanten übernehmen. Empfehlung: Risiko in der Betriebshaftpflichtversicherung einschließen. |
Mindestalter: | Das Mindestalter beträgt 15 Jahre, nach Abschluss der Pflichtschule (9 Jahre). |
Dauer des Praktikums: | Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 2 Wochen aufweisen. - Oberschüler und Berufsschüler bis 3 Monate im Zeitraum 01.06. – 30.09. - Universitätsstudenten bis 6 Monaten über das gesamte Jahr möglich. Die max. Gesamtdauer beträgt 10 Monate. Ein Praktikum ist nicht mehr möglich, wenn der Student bereits Praktika von einer Gesamtdauer von insgesamt 10 Monaten geleistet hat. |
Anzahl der Praktikanten: | - Bis zu 5 Beschäftigte: 1 Praktikant - 6 – 19 Beschäftigte: 2 Praktikanten - mehr als 20 Beschäftigte: nicht mehr als 10% der Belegschaft Betrieb ohne Mitarbeiter können einen Praktikanten anstellen. |
Entlohnung: | Die Landesarbeitskommission empfiehlt ein Taschengeld zwischen min. € 300 und € 800 pro Monat. |
Jugendschutz- bestimmungen: |
Für Minderjährige gelten die Jugendschutzbestimmungen und zwar: |
Wie kann der Antrag eingereicht werden? | Der Antrag muss online eingereicht werden! Das Betriebspraktikum muss im Voraus online über das Portal ProPraktika von der Autonomen Provinz Bozen, Abteilung Arbeit eingereicht und genehmigt werden. Der Zugang erfolgt mit dem Account von ProNotel2. Die Genehmigung erfolgt entweder sofort oder innerhalb von 10 Tagen. Die Zustellung der Genehmigung erfolgt über E-Mail und über das Portal ProPraktika mittels „download“. Neu ab 2021! Original des Ausbildungs- und Orientierungspraktikum für 3 Jahre aufbewahren und Stempelmarke € 16 anbringen. |
Ärztliche Untersuchung | Eine ärztliche Untersuchung ist nicht mehr notwendig. Für minderjährige Praktikanten ist die vorherige ärztliche Untersuchung beim Hausarzt nicht mehr erforderlich (Mitteilung des Arbeitsministeriums Nr. 1/2013 vom 02.05.2013). Untersuchung durch den Betriebsarzt ist nur bei gefährlichen Tätigkeiten erforderlich! |
Arbeitssicherheit | Schulungskurse Arbeitssicherheit – Schonfrist für 60 Tage! Die Schulungskurse im Bereich Arbeitssicherheit müssen bei der Einstellung, oder innerhalb von 60 Tagen ab Einstellung gemacht werden (Punkt 10 des Abkommens Staat Region Nr. 221 vom 21.12.2011). |
Weitere Informationen sowie die Gesuchformulare (für 30 Berufsbilder) sind über Internet unter http://www.provinz.bz.it/arbeit/service/formulare.asp abrufbar. Selbstverständlich stehen auch wir für die Abfassung der Ansuchen zur Verfügung.
Büro Aichner Ihre Wirtschaftsberater, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol/Italien