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30. Jan 2025 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Johannes Aichner
Anwärter Arbeitsrechtsberater
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Bauhandwerk: Variables Lohnelement (EVR) Jahr 2025

Mit Landesvertrag vom 19.05.2023 wurde das variable Lohnelement für den Sektor Bauhandwerk mit 6% der Mindestlöhne festgelegt und wird bei Erreichen einer Steigerung der vorgegebenen Indikatoren im Dreijahresvergleich mit der Fixbesteuerung (detassazione) ausgezahlt.

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