Die Sozialpartner im Bausektor haben am 07. Dezember 2022 ein Abkommen unterzeichnet, welches die Regelung für die Feststellung der Angemessenheit der Lohnkosten bei Bauarbeiten weiter verschärft. Ein Punkt des Abkommens kann dabei besonders gravierende Folgen haben. Er besagt, dass für alle nach dem 01. März 2023 eröffneten Baustellen, die der Angemessenheitskontrolle unterliegen (zur Erinnerung: darunter fallen alle öffentlichen Baustellen und private Baustellen mit einer Gesamtauftragssumme >70.000,00€), automatisch nach Beendigung der Baustelle eine Angemessenheitskontrolle (sog. „DURC di congruità“) durchgeführt wird.