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16. Okt 2022 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Bonus 200 Euro

 

Bonus von € 200 für Selbstständige und Freiberufler


Selbstständige und Freiberufler (Kaufleute/Handwerker oder Sonderverwaltung), welche beim Vorsorgeinstitut INPS eingeschrieben sind, sowie jene, die in die obligatorische Berufsrentenkasse einzahlen und im Steuerjahr 2021 ein Gesamteinkommen bis Euro 35.000 erzielt haben, können um die Auszahlung eines einmaligen steuerfreien Bonus in der Höhe von Euro 200 ansuchen.
Die Durchführungsverordnung mit weiteren Details muss erst noch veröffentlicht werden – derzeit weiß man aber, dass folgende Voraussetzungen für die Beanspruchung des Bonus notwendig sind:

  • man muss beim Vorsorgeinstitut INPS (Kaufleute/Handwerker oder Sonderverwaltung) oder bei einer obligatorischen Berufsrentenkasse bereits zum Stand 18. Mai 2022 eingetragen sein;
  • man darf kein Rentner sein oder den Bonus bereits über ein Lohneinkommen bezogen haben;
  • das Gesamteinkommen 2021 (RN1 col. 5 – eingezahlte Pensionsbeiträge – Abzug Einkommen Erstwohnung + Mieteinnahmen mit „cedolare secca“ + Einkommen aus
    pauschalbesteuertem Kleinstunternehmen „forfetario/minimo“) darf maximal Euro 35.000 betragen;
  • man muss über eine aktive MwSt-Nummer verfügen und eine vollständige oder teilweise Rentenbeitragszahlung betreffend das Jahr 2020 geleistet haben (davon ausgenommen
    sind Subjekte, welche ihre Tätigkeit erst nachher aufgenommen haben).

 

Wie wird der Antrag gestellt?


Für den Bonus muss ein telematischer Antrag beim Vorsorgeinstitut INPS oder bei der jeweiligen Berufsrentenkasse eingereicht werden. Der telematische Zugriff kann laut derzeitigem Informationsstand (leider wurden bis heute noch keine genauen Details veröffentlicht) ausschließlich mittels persönlichem SPID erfolgen – eine Delegierung an einen Dritten (Bsp. unser Büro) ist demnach nicht vorgesehen.
Der Antrag kann voraussichtlich ab 20. September 2022 und muss innerhalb 30. November 2022 gemacht werden (der genaue Termin steht noch nicht fest). Die Auszahlung des Beitrages erfolgt in chronologischer Reihenfolge, wobei der Gesetzgeber versichert hat, dass ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen. Es ist aber dennoch ratsam den Antrag zeitnah einzureichen.

Der Antrag muss in Form einer Ersatzerklärung ausgefüllt werden, mittels welcher der Antragssteller erklärt, die Voraussetzungen für den Bonus zu besitzen, weiters sind die Bankkoordinaten (das Konto sollte auf den Begünstigten lauten) anzuführen, wo der Bonus letztlich ausgezahlt werden soll.
Ihr/e jeweilige/r Ansprechpartner/in von unserem Büro wird Sie in den kommenden Tagen kontaktieren, falls Sie die Voraussetzungen für den Bonus erfüllen und somit den Antrag einreichen könnten.
In Bezug auf die Einreichung des Antrages, teilen wir mit, dass dieser von jedem Interessierten selber mit seinem SPID (kann bei der Post beantragt werden) eingereicht werden muss, zumal wir als Übermittler/Bevollmächtigter leider keine Befugnis haben, den Antrag zu stellen und Ersatzerklärungen unserer Kunden abzugeben.).