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17. Jun 2024 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Martin Recla
Arbeitsrechtsberater
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Der Südtiroler Sanitätsfonds – Sektor Bau

Ab den 20.06.2024 ist der Südtiroler Sanitätsfonds – Sektor Bau für bereits eingeschriebene Mitglieder aktiv. Diese können die Rückerstattungen von Leistungen ab 01.05.2024 beantragen. Nachstehend folgende Informationen:

  • Beitritt als Arbeitnehmer
  • Wie erfolgt der Beitritt
  • Wirksamkeit der Mitgliedschaft