Ab den 20.06.2024 ist der Südtiroler Sanitätsfonds – Sektor Bau für bereits eingeschriebene Mitglieder aktiv. Diese können die Rückerstattungen von Leistungen ab 01.05.2024 beantragen. Nachstehend folgende Informationen:
- Beitritt als Arbeitnehmer
- Wie erfolgt der Beitritt
- Wirksamkeit der Mitgliedschaft