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05. Jul 2019 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
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Die Einzahlung der Stempelsteuer auf den elektronischen Rechnungen

Wie bereits mit unserem früheren Rundschreiben Nr. 8 informiert, muss die Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen in virtueller Form im Sinne des D.M. 17.06.2014 entrichtet werden. 
Die Einzahlung muss jeweils bis zum zwanzigsten Tag des Folgemonats auf das Trimester vorgenommen werden und der geschuldete Betrag der Stempelsteuer, sofern hierfür der Zahlungsvordruck F24 verwendet wird, erfolgt unter dem Abschnitt der direkten Steuern („sezione erario“) wie folgt: 

Abgabenkodex Zeitraum  
2521  Stempelsteuer für das I. Trimester - innerhalb 20. April i.S. des Art. 6, M.D. 17.06.2014
2522  Stempelsteuer für das II. Trimester – innerhalb 20. Juli  i.S. des Art. 6, M.D. 17.06.2014
2523  Stempelsteuer für das III. Trimester – innerhalb 20. Oktober i.S. des Art. 6, M.D. 17.06.2014
2524  Stempelsteuer für das IV. Trimester – innerhalb 20. Jänner i.S. des Art. 6, M.D. 17.06.2014
2525  Freiwillige Berichtigung - Strafe i.S. des Art. 6, M.D. 17.06.2014
2526  Freiwillige Berichtigung - Zinsen i.S. des Art. 6, M.D. 17.06.2014

 

Beispiel zur Angabe im F24:

Wir erinnern daran, dass der Stempelsteuer alle im jeweiligen Trimester ausgestellten elektronischen Rechnungen unterliegen (lt. Artikel 13, Anlage A, Tarif Erster Teil DPR 642/1972) deren Beträge nicht der MwSt unterworfen sind und welche den Betrag von Euro 77,47 überschreiten. 

So ist die Stempelsteuer von Euro 2,00 pro Rechnung in folgenden Fällen geschuldet:

MwSt-Bereich MwSt-Artikel
Stempelsteuer in der
Höhe von Euro 2,00
 Innergemeinschaftliche Dienstleistung  Art. 7 bis 7-septies DPR 633/1972 Ja
 MwSt-befreit  Art. 10 DPR 633/1972 Ja
 Internationale Dienstleistung  Art. 9 DPR 633/1972 Ja
 Absichserklärung (dirchiarazione d'intento)  Art. 8 lett. c) DPR 633/1972 Ja
 Exporten gleichgestellt  Art. 8-bis DPR 633/1972 Ja
 ausserhalb des MwSt Bereich nach Art.  Art. 2, 3, 4, 5, 7 bis 7-septies und Art. 15 DPR 633/1972 Ja
 sogenannte "Minimi"  DL 98/2011 Ja
 Pauschaulsystem ("fofetari")  Gesetz 190/2014, 208/2015, 145/2018 Ja
 
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