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28. Jun 2022 / Arbeitsrechtsberater
Michael Aichner
Arbeitsrechtsberater
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Einmaliger Inflationsbonus € 200 für lohnabhängige Arbeitnehmer in Italien

Ergänzung laut Rundschreiben INPS Nr. 73 vom 24.06.2022 und Mitteilung INPS Nr. 2559 vom 24.06.2022

Das sogenannte „Decreto Aiuti“ (D.L. Nr. 50 vom 17.05.2022) sieht die Zahlung eines einmaligen, steuer- und beitragsfreien Inflationsbonus von € 200 an Arbeitnehmer vor (Lohnstreifen/Gehaltszettel/payroll). Die Auszahlung erfolgt mit dem Juli Lohn 2022. Für die praktische Anwendung und Auszahlung sind noch einige Fragen offen, welche vom INPS noch zu klären sind. Nachstehend eine Übersicht der derzeit vorliegenden Bestimmungen.

Begünstigte

Begünstigte sind alle Arbeitnehmer, welche

  • NICHT gleichzeitig eine Rente, Arbeitslosengeld oder ein Bürgereinkommen (reddito di cittadinanza) beziehen;
  • in mindestens einem der ersten vier sechs Monate des Jahres 2022 die Verminderung der INPS Arbeitnehmerbeiträge von 0,80% für die monatliche Beitragsgrundlage unter € 2.692 beansprucht oder darauf Anspruch haben;
  • im Monat Juli 2022 ein bestehendes befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis haben

Auszahlung durch den Arbeitgeber und Verrechnung mit den INPS Beiträgen

Für Arbeitnehmer wird der einmalige Inflationsbonus von € 200 „automatisch“ vom Arbeitgeber ausgezahlt und zwar gegen Vorlage einer Erklärung des Arbeitnehmers, dass dieser NICHT gleichzeitig eine Rente, Arbeitslosengeld oder ein Bürgereinkommen (reddito di cittadinanza) bezieht. Der Arbeitgeber kann den Inflationsbonus von € 200 mit den INPS-Beiträgen verrechnen.

Weitere Klärungen des INPS:

  • den Teilzeitkräften steht der volle Betrag von € 200 zu
  • Arbeitnehmer, welche eine Invaliditätsrente des INAIL (Arbeitsunfall) beziehen, haben Anspruch auf den Una Tantum Betrag von € 200
  • an landwirtschaftliche Arbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag (Taglöhner) wird der Betrag nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt
  • der Una Tantum Betrag steht einem Arbeitnehmer nur einmal zu. Wenn ein Arbeitnehmer die Auszahlung des Una Tantum Betrages von € 200 bei zwei Arbeitgebern beantragt, wird das INPS von beiden Arbeitgebern den nicht zustehenden Teil von € 100 zurückfordern

Automatische Auszahlung durch das INPS

  • An Rentner mit einem besteuerbaren Einkommen des Jahres 2021 bis zu € 35.000,
  • an Bezieher von Arbeitslosengeld und
  • an Bezieher von Bürgereinkommen (reddito di cittadinanza)

wird der Inflationsbonus automatisch vom INPS zusammen mit der Rente / Arbeitslosengeld / Bürgereinkommen ausgezahlt.

Antrag um Direktauszahlung an das INPS

In den folgenden Fällen ist ein Antrag um Direktauszahlung an das INPS erforderlich (durch ein Patronat einzureichen):

  • Hausangestellte, deren Arbeitsverhältnis am 18.05.2022 bestanden hat;
  • Cococo ohne andere Rentenversicherung mit einer Steuergrundlage aus dem Cococo-Bezug des Jahres 2021 bis zu € 35.000.

Die Bearbeitung der eingereichten Anträge um Direktauszahlung des Inflationsbonus von € 200 wird erst nach Vorliegen der UNIEMES-Daten des Monats Juli 2022 für Arbeitnehmer möglich sein, also auf jeden Fall erst nach dem 31.08.2022.

Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald weitere Klärungen vorliegen.

 

Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                              Ihre Arbeitsrechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsberater in Bruneck/Südtirol/Italien