Am 22. März 2024 ist der neue staatliche Kollektivvertrag für den Sektor Handel mit Laufzeit vom 01. April 2024 bis 31.März 2027, wobei der wirtschaftliche Teil bereits seit 01. April 2023 gilt, unterzeichnet worden. Nachstehend die wichtigsten Neuerungen:
- Lohnerhöhung
- Una Tantum
- Krankenzusatzversicherung
- Elternurlaub
- Elastische Klauseln bei Teilzeit-Verträgen
- Begründung für befristete Arbeitsverträge
- Entschädigung für die eventuelle vertragsfreie Zeit