Am 21. Dezember 2023 wurde der wirtschaftliche Teil des nationalen Kollektivvertrags für den Sektor Metallhandwerk erneuert. Es handelt sich dabei um die Zahlung eines Vorschusses auf künftige vertragliche Erhöhungen (AFAC) zugunsten aller Arbeitnehmer, welche den besagten Kollektivvertag anwenden.