Am 19. November 2024 wurde der nationale Kollektivvertrag für den Sektor Metallhandwerk erneuert. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:
- Lohnerhöhung
- Kündigungsfrist
- Dienstalterszulage für berufsspezialisierende Lehrlinge
- Einbehalt eines Fixbetrages für Vertragserneuerung