Ferienjobs 2020 für Studenten
Ferienarbeit für Studenten (Ausbildungs- und Orientierungspraktika)
Wie in den vergangenen Jahren ist auch heuer die Beschäftigung von Studenten während der Ferienzeit durch die Ausbildungs- und Orientierungspraktika möglich. Vorteile dieser Betriebspraktika sind die geringen Kosten (keine Sozialbeiträge!).
• Mit dem Betriebspraktika sollen die Studenten ihre schulische Ausbildung ergänzen und Orientierungshilfen für die Berufswahl erhalten; sie dürfen nicht für Produktionstätigkeiten, Serienarbeiten oder sonstige Tätigkeiten mit einem niedrigen beruflichen Niveau, wie Hilfsarbeiten herangezogen werden.
• Es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis; die Praktikanten sind nicht rentenversichert.
• Die Landesarbeitskommission empfiehlt ein Taschengeld zwischen € 300 und € 800 pro Monat
• Mindestalter des Schülers: 15 Jahre und Abschluss der Pflichtschule (9 Jahre)
• Dauer des Praktikums: Mindestdauer: 2 Wochen
bis 3 Monate für Oberschüler und Berufsschüler
bis 6 Monate für Universitätsstudenten
max. Gesamtdauer 10 Monate: ein Praktikum ist nicht mehr möglich, wenn der Student bereits Praktika von einer Gesamtdauer von insgesamt 10 Monaten geleistet hat.
Beginn: erst ab 17.6.2020 (Schulende)
• Anzahl Praktikanten pro Betrieb: bis zu 5 Beschäftigte: 1 Praktikant
6 – 19 Beschäftigte: 2 Praktikanten
über 20 Beschäftigte: 10 % der Beschäftigten
Neu seit 2016! Betriebe ohne Beschäftigte können einen Praktikanten anstellen
Was ist zu beachten:
1. Der Antrag muss online eingereicht werden!
Das Betriebspraktikum muss im Voraus online über das Portal ProPraktika von der Autonomen Provinz Bozen, Abteilung Arbeit eingereicht und genehmigt werden. Der Zugang erfolgt mit dem Account von ProNotel2.
Die Genehmigung erfolgt entweder sofort oder innerhalb von 10 Tagen. Die Zustellung der Genehmigung erfolgt über E-Mail und über das Portal ProPraktika mittels „download“.
2. der Betrieb übernimmt
• die Arbeitsunfallversicherung INAIL
• die zivilrechtliche Haftung
Empfehlung: Risiko in der Betriebshaftpflichtversicherung mit Anhang einschließen!
Jugendschutzbestimmungen
Für Minderjährige gelten die Jugendschutzbestimmungen und zwar:
• unter 16 Jahre: Höchstarbeitszeit 7 h/Tag und 35 h/Woche – 2 Ruhetage/Woche
• 16 und 17 Jahre: Höchstarbeitszeit 8 h/Tag und 40 h/Woche – 2 Ruhetage/Woche
Für gefährliche Tätigkeiten ist die Zusatzgenehmigung für Minderjährige erforderlich – diese gilt dann für 5 Jahre!
Ärztliche Untersuchung nicht mehr notwendig
Für minderjährige Praktikanten ist die vorherige ärztliche Untersuchung beim Hausarzt nicht mehr erforderlich (Mitteilung des Arbeitsministeriums Nr. 1/2013 vom 02.05.2013)
Untersuchung durch den Betriebsarzt nur bei gefährlichen Tätigkeiten erforderlich!
Schulungskurse Arbeitssicherheit – Schonfrist für 60 Tage!
Die Schulungskurse im Bereich Arbeitssicherheit müssen bei der Einstellung, oder innerhalb von 60 Tagen ab Einstellung gemacht werden (Punkt 10 des Abkommens Staat Region Nr. 221 vom 21.12.2011). Wenn ein Praktikant weniger als 60 Tage beschäftigt wird, keine gefährlichen Tätigkeiten ausübt, ist es unseres Erachtens vertretbar, die Schonfrist von 60 Tage zu nutzen.
Weitere Informationen sowie die Gesuchformulare (für 30 Berufsbilder) sind über Internet unter http://www.provinz.bz.it/arbeit/service/formulare.asp abrufbar. Selbstverständlich stehen auch wir für die Abfassung der Ansuchen zur Verfügung.
Büro Aichner Ihre Wirtschaftsberater, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol/Italien