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19. Apr 2022 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Dott.ssa Johanna Wieser
Steuerberaterin
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Förderung für frauengeführte Unternehmen

Förderungen für frauengeführte Unternehmen – „Fondo impresa femminile“

 

Um Anreize für die Gründung und Weiterentwicklung von frauengeführten Unternehmen zu schaffen, stellt das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung Förderungen in Höhe von ca. Euro 200 Mio. zur Verfügung. Im vorliegenden Rundschreiben erklären wir kurz die notwendigen Voraussetzungen, die zulässigen Kosten sowie die Art und Höhe der Förderungen.  

 

Voraussetzungen

 

Anspruch auf die Förderungen haben frauengeführte Unternehmen in den Bereichen Industrie, Handwerk, Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (die Produktion von landwirtschaftlichen Produkten wird nicht gefördert), Dienstleistungen, Handel und Tourismus, welche ihren Hauptsitz oder Betriebsstandort in Italien haben, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Höhe der Umsätze.

Als frauengeführtes Unternehmen, gelten jene Betriebe, die folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Genossenschaften/Personengesellschaften: mind. 60% der Gesellschafter müssen Frauen sein;
  • Kapitalgesellschaften: mind. 2/3 der Gesellschafter und des Verwaltungsorgans müssen weiblich sein;
  • Frauengeführte Einzelunternehmen;
  • Freiberuflerinnen.

Die Voraussetzungen müssen für mindestens 3 Jahre nach Antragstellung bestehen bleiben, ansonsten muss die erhaltene Förderung wieder zurückgezahlt werden.

 

Was wird gefödert?

 

Gefördert werden Investitionsprojekte für materielle und immaterielle Anlagen, wie Maschinen, Betriebsausstattung und damit zusammenhängende Installationskosten, Software, Lizenzen, Patente, usw. aber auch Kosten für das Personal, welches nach Antragstellung eingestellt und für die Umsetzung des Investitionsprojektes eingesetzt wird sowie Baukosten (allerdings nur bis max. 30% der gesamten Investitionssumme). Zudem können auch Kosten für Pacht oder Leasing in das Projekt mithineingenommen werden.

Nicht zugelassen sind Kosten für die Anschaffung von gebrauchten Gütern oder die Anschaffung von Fahrzeugen sowie Ausgaben für Investitionen, welche bereits vor der Antragstellung getätigt wurden.

 

Art und Höhe der Förderung

 

Die Förderung setzt sich einerseits aus einem Verlustbeitrag und andererseits aus einer zinslosen Finanzierung zusammen. Dabei sind die Art und Höhe der gewährten Zuschüsse davon abhängig, ob es sich um ein neugegründetes Unternehmen oder ein bereits seit längerem bestehendes Unternehmen handelt:

  • Beiträge für neugegründete Unternehmen (Unternehmen, welche max. bis zu 12 Monate vor der Antragstellung gegründet wurden, bzw. die Gründung noch bevorsteht) Gefördert werden Investitionen bis zu Euro 250.000,00 in Form eines Verlustbeitrages. Bei eingereichten Projekten bis zu Euro 100.000,00 werden 80% der zulässigen Spesen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 50.000,00 gedeckt bzw. bezuschusst. Bei größeren Projekten mit Investitionen bis zu Euro 250.000,00 werden bis zu 50% der zulässigen Spesen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 125.000,00 gedeckt bzw. bezuschusst.
  • Beiträge für Unternehmen, die seit mind. 12 Monaten bestehen Gefördert werden Investitionsprojekte bis zu Euro 400.000,00 im Ausmaß von 80% der zulässigen Kosten. Dabei besteht die Förderung zu 50% aus einem Verlustbeitrag und zu 50% aus einer zinslosen Finanzierung, welche sich auf eine Dauer von max. 8 Jahre bezieht.

Für beide Förderungen können zusätzlich beratende Dienstleistungen der Agentur „Invitalia“ bis zu einem Wert von Euro 3.000,00 in Anspruch genommen werden. Weitere Euro 2.000,00 werden für Marketingdienstleistungen von Drittanbietern zusätzlich zur Verfügung gestellt (sofern die Marketingkosten mind. Euro 4.000,00 betragen).

Die Investitionsprojekte müssen innerhalb 24 Monaten ab Genehmigung der Förderung umgesetzt werden.

 

Wie und wann kann der Antrag eingereicht werden?

 

Die Anträge können ausschließlich online über die dafür eingerichtete Plattform von „Invitalia“ eingereicht werden. Die Antragstellerin muss dafür im Besitz einer PEC-Adresse und einer digitalen Unterschrift sein, um den Antrag einreichen zu können.

Eingereicht wird ein Projekt in italienischer Sprache, welches die geplanten Investitionen aufzeigt, zusammen mit einer Beschreibung der Geschäftsidee, der Unternehmensstrategie, einer Marktanalyse und einer Erläuterung der technischen, organisatorischen, ökonomischen und finanziellen Auswirkungen der Investitionen.

Das eingereichte Projekt wird anschließend anhand eines Punktesystems bewertet, wobei min. 21 der möglichen 41 Punkten erreicht werden müssen, um Anspruch auf eine Förderung zu haben. Je höher die Punktezahl, desto höher die Förderung. Die Kriterien für die Punktevergabe sind im Anschluss an das Rundschreiben angeführt.

Zusätzlich zum eingereichten Projekt ist ein „Bewerbungsgespräch‘“ vorgesehen, an dem die antragstellenden Unternehmerinnen persönlich teilnehmen müssen und welches maßgeblich für die Bewertung des Projektes ist. Das Gespräch findet online statt und die Antragstellerinnen beschreiben dabei erneut das Investitionsvorhaben und im Detail die technischen, organisatorischen und wirtschaftlich-finanziellen Auswirkungen des Projektes.

 

Die Termine für die Einreichung des Antrages sind wiederum davon abhängig, ob es sich um ein neu gegründetes oder ein bereits seit mehr als 12 Monaten bestehendes Unternehmen handelt:

  • Für neugegründete Unternehmen bzw. Unternehmen welche noch nicht gegründet sind kann der Antrag ab 5. Mai 2022 ausgefüllt und ab 19. Mai 2022 eingereicht werden;
  • Bereits seit längerem bestehende Unternehmen können den Antrag ab 24. Mai 2022 ausfüllen und ab 7. Juni 2022 einreichen.

Die Projekte werden in chronologischer Reihenfolge nach Abgabedatum bearbeitet, deshalb empfiehlt es sich, die Anträge möglichst früh einzureichen.

 

Voraussichtlich erfolgt die Bearbeitung und Bewertung des Projektes innerhalb von 60 Tagen. Bei positiver Bewertung erfolgt die Auszahlung der Förderung abschnittsweise, je nach Fortschritt der Umsetzung des Projektes.