Am 22. Oktober 2023 finden die Landtagswahlen in Südtirol statt. Arbeitnehmer, welche als Wahlhelfer beauftragt werden, haben neben ihrer normalen Entlohnung Anrecht auf eine zusätzliche Entlohnung oder Ersatzruhetage.
Am 22. Oktober 2023 finden die Landtagswahlen in Südtirol statt. Arbeitnehmer, welche als Wahlhelfer beauftragt werden, haben neben ihrer normalen Entlohnung Anrecht auf eine zusätzliche Entlohnung oder Ersatzruhetage.