Im Rahmen des sog. „decreto lavoro“ GD Nr. 48/2023, mit Änderungen umgewandelt in Gesetz Nr. 85 vom 03. Juli 2023, wurde der Schwellenwert des steuer- und beitragsfreien Betrages für freiwillige Geschenke und Sachleistungen an Mitarbeiter, einschließlich Welfare-Leistungen, in Höhe von € 258,23 beschränkt für das Jahr 2023 auf € 3.000 angehoben. Im Gegensatz zum Vorjahr ist die Möglichkeit der Ausschüttung an Mitarbeiter und Verwalter jedoch an die Bedingung geknüpft, dass diese Kinder zu ihren Lasten lebend haben.