Limit für (freiwillige) steuerfreie Sachbezüge und Geschenke im Jahr 2022: € 3.000
Mit dem Dekret „Aiuti-quater“ (GD Nr. 176 vom 18.11.2022 wird der Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer) für das Jahr 2022 von € 600 auf € 3.000 erhöht. Übersteigt der jährliche Wert der freiwilligen Geschenke den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag von € 3.000, ist der gesamte Wert als Sachentlohnung den Sozialbeiträgen und der Lohnsteuer zu unterwerfen (Art. 51 Absatz 3 DPR 917/86).