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27. Sep 2021 / Arbeitsrechtsberater
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Green Pass am Arbeitsplatz in Italien

Anwendungsbereich der Bestimmungen

Grundsätzlich gilt, dass der grüne Pass ab dem 15. Oktober 2021 für alle Arbeitnehmer obligatorisch ist.
Das G. D. Nr. 127/2021 regelt die Passpflicht für die öffentliche Verwaltung, die Justiz und die Arbeitgeber im privaten Bereich. Sehr umfassend geregelt ist dabei der Anwendungsbereich im privaten Sektor. Jeder Arbeitnehmer, der eine Arbeitsleistung im privaten Bereich erbringt, ist demnach verpflichtet, für die Zwecke des Zutritts zum Arbeitsort den grünen Pass zu besitzen und diesen vorzuzeigen. 
Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen nicht nur die Arbeitnehmer im Besitz des grünen Passes sein, sondern auch Selbständige, Landwirte und Freiberufler. Außerdem gilt die Verpflichtung auch für jene Personen, die jedwede Art von Arbeit dort verrichten, so z. B. Praktikanten, Freiwillige und Ausbilder. Des Weiteren greift die Bestimmung auch für externe Firmen oder Freiberufler, welche bei einem Kunden eine Arbeitsleistung aufgrund eines Dienstleistungswerkvertrages erbringen. Das bedeutet, dass jede arbeitende Person den grünen Pass besitzen muss und das unabhängig davon ob jemand auf einer Baustelle arbeitet, beruflich im Außendienst ist oder als Haushaltsgehilfin in einer Familie tätig ist.

Art. 1, Abs. 3 des G. D. Nr.127/2021 sieht vor, dass nur jene Personen vom Anwendungsbereich ausgenommen sind, die aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses von der Impfung befreit sind.

Voraussetzungen für den Green Pass

Der grüne Pass kann 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis oder unmittelbar nach Erhalt der zweiten Impfdosis beantragt werden. 
Der grüne Pass kann auch nach einem negativen Antigen- oder Speichelabstrich (gilt für 48 Stunden) oder einem negativen PCR-Testergebnis (gilt für 72 Stunden) gewonnen werden. Der nach der Impfung erhaltene grüne Pass gilt für 12 Monate. Der grüne Pass für Personen, die von Covid geheilt sind und eine Impfung erhalten haben, gilt für 12 Monate. Der grüne Pass für Personen, die sich von Covid erholt haben, aber noch nicht geimpft wurden, gilt für 6 Monate.

Es empfiehlt sich für alle Mitarbeiter und Selbständige, die noch nicht geimpft sind, sich jedoch impfen lassen möchten, sich bis Ende September impfen zu lassen, da der grüne Pass ja erst ab 14 Tagen nach dem Tag der ersten Impfung wirksam ist.


Kontrollpflicht für den Arbeitgeber

Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet die eigenen und die externen Mitarbeiter oder Dienstleister zu kontrollieren, ob sie im Besitz des grünen Passes sind. Bei Arbeitnehmern die extern ihre Dienstleistungen erbringen, z. B. bei Reparaturen, muss sowohl der Arbeitgeber als auch der Kunde den Besitz des grünen Passes kontrollieren. Was für Dienstleister und Lieferanten gilt, greift jedoch nicht für Kunden (ausgenommen dort, wo der grüne Pass jetzt schon Pflicht ist, wie z. B. in Restaurants).
Laut den G.D. Nr.127/2021 müssen die Arbeitgeber bis zum 15. Oktober 2021 die genauen Modalitäten für die Durchführung der Kontrollen definieren. Vorrangig müssen diese beim Eintritt in die betrieblichen Räumlichkeiten erfolgen. Erlaubt sind dabei auch stichprobenartige Kontrollen nach dem Zutritt der Mitarbeiter oder wenn diese den grünen Pass bereits einmal vorgezeigt haben.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber formell (in Schriftform) sich selbst oder einen Mitarbeiter ernennen, der die Kontrollen durchführt (siehe Vorlage Vollmacht im Anhang). Sofern ein Mitarbeiter die Kontrollen durchführt und eine eventuelle Verletzung der Pflichten feststellt, muss er das Vergehen an den Arbeitgeber mitteilen, so dass letzterer die vorgesehenen Maßnahmen einleiten kann.
Die Kontrollen selbst können mittels der dafür vorgesehenen App („Verifica C19“) gemacht werden, welche den QR-Code liest und bestätigt.

Unentschuldigtes Fernbleiben und Sanktionen für den Arbeitnehmer

Arbeitnehmern ohne grünen Pass wird der Zutritt zum Arbeitsplatz verwehrt, sie gelten bis zur Vorlage der Bescheinigung als unentschuldigt abwesend (und nicht mehr wie anfänglich gedacht als suspendiert), ohne dass dies disziplinarische Folgen hat und das Recht auf Erhalt des Arbeitsplatzes bleibt weiterhin bestehen. Für die Tage unentschuldigter Abwesenheit wird kein Gehalt (auch keine Abfertigung, zusätzliche Monatsgehälter usw.) ausgezahlt.
Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer ohne grünen Pass am Arbeitsplatz erwischt wird und sich somit den Kontrollen entzieht, droht ihm eine Verwaltungsstrafe zwischen 600 und 1.500 €. Außerdem kann in diesem Fall auch ein Disziplinarverfahren gegen den Arbeitnehmer wegen des Fehlverhaltens eingeleitet werden.

Sanktionen für den Arbeitgeber

Wird bei einer Kontrolle durch die Polizeikräfte oder der Arbeitsinspektoren festgestellt, dass der Arbeitgeber die vorgesehenen organisatorischen Vorkehrungen und Kontrollen nicht durchführt und der Mitarbeiter keinen grünen Pass vorweisen kann, so riskiert er eine Verwaltungsstrafe von 400 bis 1.000 €. Dieselbe Maßnahme kann auf Privatpersonen angewandt werden, die in ihren eigenen vier Wänden selbständige Dienstleistungen in Anspruch nehmen. 

Telearbeit und Smart Working

Nicht ausdrücklich geregelt wird im Gesetzesdekret, ob auch jene Mitarbeiter einen grünen Pass vorweisen müssen, die entweder über Telearbeit oder Smart Working von zuhause aus arbeiten. Grundsätzlich würde dies von den neuen Gesetzesdekret auch erfasst, weil es sich ja auch um einen Arbeitsort handelt, allerdings wird es kaum möglich sein, die Einhaltung dieser Pflicht zu kontrollieren. Anders wäre es, wenn der Mitarbeiter abwechselnd zuhause und beim Arbeitgeber arbeiten würde. In diesem Fall müsste er für die Zutritte im Büro den grünen Pass vorweisen. Betreffend dazu sind noch Klarstellungen notwendig.

Interessante Fragestellungen

1.    Ein Unternehmen hat mehrere Filialen bzw. mehrere Baustellen in Italien; kann der Arbeitgeber zwei oder mehrere Personen mit der                               Überprüfung des Green Passes beauftragen? 
       Ja, jede Person muss aber schriftlich beauftragt werden.

2.    Kann die für die Kontrolle beauftragte Person vom Arbeitnehmer das Vorlegen eines Ausweisdokumentes verlangen?
      Ja natürlich. Die Aufforderung zur Vorlage eines gültigen Personalausweises dient lediglich dazu, die Identität des Arbeitnehmers                     sicherzustellen. 
      Diese Möglichkeit wird außerdem ausdrücklich im Artikel 13 Absatz 4 des Ministerialdekrets vom 17. Juni 2021 vorgesehen, das                    besagt, dass der Inhaber des Green Passes zum Zeitpunkt der Kontrolle, auf Verlangen der mit dieser Aufgabe betrauten Person, ein              Ausweisdokument vorlegen muss.

3.    Wer bezahlt die Durchführung der Testungen? 
       Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet für die Kosten aufzukommen.

4.    Zählt die benötigte Zeit der Testung als Arbeitszeit? 
       Nein, es ist nicht vorgesehen, dass dies zur Arbeitszeit zählt. Der Arbeitnehmer muss Urlaub nehmen oder in seiner Freizeit testen                   gehen.

5.    Müssen Arbeitnehmer, die immer in Smart Working arbeiten, einen Green Pass haben? 
      Die Antwort der Regierung lautet nein, denn der Green Pass ist nur für den Zugang zum Arbeitsplatz erforderlich. In jedem Fall kann               Smart Working nicht dazu verwendet werden, die Verpflichtung des Green Passes zu umgehen.

6.    Ein Mitarbeiter ist abwechselnd in Smart Working und im Betrieb. Braucht er den Green Pass? 
       Ja, in diesem Fall braucht er den Green Pass für den Zugang im Betrieb.

7.    Ein Arbeiter oder selbständiger Handwerker arbeitet in einem Privathaus bzw. einer privaten Baustelle – muss der private Kunde den             Green Pass kontrollieren? 
      Nein, der private Kunde ist nicht zur Überprüfung verpflichtet, hat aber das Recht, den Green Pass zu verlangen. Der Besitz des Green             Passes von Seiten des Arbeiters oder selbständigen Handwerkers ist für die Ausführung der Tätigkeit verpflichtend.

8.    Muss ein Kunde beispielweise beim Wirtschaftsberater oder im Friseursalon den Green Pass vorweisen? 
      Nein, der Kunde ist nicht verpflichtet den Green Pass vorzuweisen. Er ist lediglich dazu verpflichtet eine chirurgische Maske zu tragen.  

9.    Was passiert, wenn ich einen negativen Test vorweisen kann, aber noch keinen Green Pass bekommen habe?                                                     In diesem Fall darf ich den Arbeitsplatz nicht betreten. Bei Problemen mit der Ausstellung des Green Passes muss die Sanität                         kontaktiert werden.

10.    Muss der Arbeitnehmer den Green Pass vorweisen, wenn er aus Arbeitsgründen einen anderen Betrieb betritt (z. B. bei einer                              Lieferung)? 
        Ja, der Green Pass muss vorgewiesen und überprüft werden. Der Green Pass ist die Voraussetzung für den Zugang zu jeglichen Orten,          an welchen die Tätigkeit ausgeübt wird.

11.    Gilt die Green Pass-Pflicht auch für Leiharbeiter?
         Ja.

12.    Wer kontrolliert den Green Pass der Leiharbeiter?
        Sowohl die Leiharbeiterfirma als auch die Nutzerfirma müssen den Green Pass des Leiharbeiters kontrollieren.

13.    Müssen auch Inhaber von Einzelfirmen, Freiberufler und Gesellschafter ohne Mitarbeiter im Besitz des Green Pass sein?
        Ja. In diesem Fall müssen sie sich selbst kontrollieren.

14.    Müssen die Hausangestellten auch einen Green Pass haben? Und wer kontrolliert sie?
          Die neuen Vorschriften gelten ab dem 15.10.2021 auch für die Hausangestellte und das Pflegepersonal, was bedeutet, dass sie ohne             Green Pass den Arbeitsplatz und damit die  Wohnung der Familie nicht mehr betreten dürfen. In diesem Fall kontrolliert ein                               Familienmitglied den Green Pass.

15.    Welche Arbeitsplätze mit Green-Pass-Pflicht gibt es in der Privatwirtschaft?
         Neben allen „normalen Arbeitsplätzen“, wie Geschäfte, Büros, Werkstätte, Besprechungsräume usw., umfasst die Kontrolle auch den            Zugang zu „Arbeitsplätzen im weitesten Sinne“, also das gesamte Firmengelände, Baustellen und alle Orte, wo Außendienstmitarbeiter           tätig sind (in diesem Fall wird die Kontrolle auf die Person übertragen, bei welcher die Arbeitsleistung stattfindet) usw.

16.    Zu welchem Zeitpunkt sollte der Green Pass kontrolliert werden?
        Es wird empfohlen, die Kontrollen vorrangig und nach Möglichkeit beim Zugang zu den Arbeitsplätzen durchzuführen. Sollte dies nicht          möglich sein, kann der Green Pass auch in einem anderen Moment des Arbeitstages überprüft werden, auch nur stichprobenartig. 

17.    Können Unternehmen auch nur Stichprobenkontrollen durchführen?
        Ja, Unternehmen können ihr Personal auch nur stichprobenartig kontrollieren.

 

Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                              Ihre Arbeitsrechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsberater in Bruneck/Südtirol/Italien