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07. Jan 2019 / Arbeitsrechtsberater
Michael Aichner
Arbeitsrechtsberater
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Haushaltsgesetz 2019 - Neuerungen in den Bereichen Arbeit und Soziales

Das Gesetz Nr. 145 vom 30.12.2018 (italienisches Haushaltsgesetz), veröffentlicht am 31.12.2018, bringt wie üblich verschiedene neue gesetzliche Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeit und Soziales. Nachstehend eine Zusammenfassung der Änderungen des Haushaltsgesetzes und sonstige Informationen der Bereiche Arbeit und Soziales.


Das Steuerguthaben von 30% bis 50% für hochtechnologische Ausbildungskosten Industrie 4.0 wird für das Jahr 2019 verlängert

Die Förderung in Form eines Steuerguthabens im Ausmaß von 30% bis 50% der Personalkosten während der Ausbildungszeit für die hochtechnologische Ausbildung von Mitarbeitern im Bereich Industrie 4.0 wird für das Jahr 2019 verlängert.


5 Tage bezahlter Pflichturlaub für den Vater bei der Geburt eines Kindes

Ab 01.01.2019 wir der bezahlte Pflichturlaub des Vaters, bei der Geburt eines Kindes von 4 auf 5 Tage erhöht (100% zu Lasten des INPS). Der Pflichturlaub muss innerhalb des 5. Lebensmonats des Kindes beansprucht werden. Zusätzlich kann er freiwillig einen weiteren Tag Vaterschaftsurlaub beantragen, wenn die Mutter auf einen Tag ihres Mutterschaftsurlaubes verzichtet.


Mutterschaftspflichturlaub 5 Monate kann auch ab der Geburt beansprucht werden

Der Mutterschaftspflichturlaub von 5 Monaten steht grundsätzlich im Zeitraum von 2 Monate vor und 3 Monate nach der Geburt des Kindes zu. Bei Zustimmung des Arztes und des Arbeitsmediziners konnte bereits bisher der Zeitraum auf 1 Monat vor und 4 Monate nach der Geburt verschoben werden. Ab 01.01.2019 kann der Mutterschaftspflichturlaub, bei Zustimmung des Arztes und des Arbeitsmediziners auf nur 5 Monate nach der Geburt verschoben werden.

 

INPS – Beitrag für Kinderhort (buono asilo nido) für ab 01.01.2016 geborene Kinder 

Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wird der INPS- Beitrag für Kinderhort und Tagesmütter von derzeit € 1.000,00 auf € 1.500,00, für alle nach dem 01.01.2016 geborenen Kinder erhöht. Ab dem Jahr 2022 wird der Beitrag wieder auf € 1.000,00 vermindert. Der Antrag ist beim INPS einzureichen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das INPS.


Bonus € 8.000,00 für die unbefristete Neueinstellung von Hochschulabsolventen mit höchster Punktezahl 110 und „cum laude“ oder mit Forschungsdoktorat „giovani eccelenze“

Private Arbeitgeber, welche im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit unbefristeten Arbeitsvertrag Personen neu einstellen, welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2019
•    ein Masterstudium (laurea magistrale) mit höchster Punktezahl 110 „cum laude“ und durchschnittlich 108/110 bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität vor dem Erreichen des 30. Lebensjahres abgeschlossen haben, oder 
•  ein Forschungsdoktorat bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität vor dem Erreichen des 34. Lebensjahres abgeschlossen haben
wird ein Beitrag von bis zu € 8.000,00 die ersten 12 Monate der Beschäftigung gewährt. Für Teilzeitkräfte wird der Betrag im Verhältnis zur verminderten Arbeitszeit reduziert.
Weitere Bedingung: Das Unternehmen darf in den vergangenen 12 Monaten keine Entlassungen aus objektiv gerechtfertigten Grund gemacht haben.


Eingliederungsprogramm von Arbeitsinvaliden: INAIL vergütet 60% des Lohnes für wieder beschäftigte Arbeitsinvaliden 

Wenn ein Unternehmen ein Programm zur Wiedereingliederung von Arbeitsinvaliden vorlegt, übernimmt das INAIL die Kosten des Lohnes für ein Jahr im Ausmaß von 60%.


Verminderung der INAIL Prämien ab 01.01.2019 – Aufschub des Zahlungstermins auf 16.05.2019

Im Zuge einer Revision werden die INAIL Prämiensätze mit Wirkung ab 01.01.2019 reduziert. Der bisherige Höchstsatz von 13% wird auf 11% vermindert. Da die Revision erst innerhalb 31.03.2019 durchgeführt sein wird, hat das INAIL den Termin für die Einreichung der INAIL Selbstberechnung 2018/2019 und für die Einzahlung vom 16.02.2019 auf den 16.05.2019 aufgeschoben.

 

Erhöhung der Strafgebühren für Schwarzarbeit und Vergehen im Bereich Arbeitssicherheit

Die vorgesehenen Strafgebühren werden ab 01.01.2019 erhöht:
•    +20% für Schwarzarbeit
•    +10% für Vergehen im Bereich Arbeitssicherheit.
Für „Wiederholungstäter“ im Zeitraum von 3 Jahre werden die vorstehenden %-Sätze verdoppelt.


Einkommensgrenze für zu Lasten lebende Kinder bis zu 24 Jahre wird mit Wirkung ab 01.01.2019 von bisher € 2.840,52 auf € 4.000,00 erhöht

Die Einkommensgrenze für zu Lasten lebende Kinder bis zu 24 Jahre wird mit Wirkung ab 01.01.2019 von derzeit € 2.840,52 auf € 4.000,00 pro Jahr erhöht. 


Neu ACI Sätze für KM-Geld und „Fringe Benefit“ 

Ab 01.01.2019 wurden die ACI Tarife für die Höchstgrenzen des KM-Geldes und der Sachentlohnung für die betriebliche und private Nutzung von PKW durch Mitarbeiter (fringe benefit) neu festgelegt. Die neuen Tarife sind abrufbar unter www.aci.it.


Meldepflicht für Leiharbeiter – Termin 31.01.2019

Betriebe, welche Leiharbeiter beschäftigen, müssen innerhalb 31.01.2019 eine Meldung an die betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen, oder falls nicht vorhanden, an die vertretungsstärksten Gewerkschaften machen. Die Meldung muss Zahl, Begründung, Dauer und Qualifikation der Leiharbeiter des entsprechenden Vorjahres beinhalten. Innerhalb 31.01.2019 ist also die Meldung das Jahr für 2018 zu machen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift sind Strafen von € 250,00 bis € 1.250,00 vorgesehen.

 

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