INAIL Skonto bis zu 28% - Ansuchen innerhalb 28.02.2020
Zugangskriterien werden immer schwieriger
Auch heuer kann bis zum 28.02.2020 um eine bis zu 28%-ige Reduzierung der INAIL-Prämie angesucht werden. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit, müssen im Jahr 2019 bestimmte zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachweisbar sein.
Im vorgesehenen Antragsformular muss eine Mindestzahl von 100 Punkten erreicht werden. Die Kriterien dafür wurden erst kürzlich geändert (was eine Vorbereitung wesentlich erschwert). Die angekreuzten Punkte müssen genau dokumentiert sein. Die Beweisunterlagen sind auch heuer wieder dem telematischen Antrag beizulegen.
Praktische Abwicklung:
• Wer füllt das Antragsformular aus? Der beauftragte Arbeitssicherheitstechniker
• Wer macht das telematische Ansuchen? Wir als Lohnbüro
Kunden der Firma Arsis GmbH: Als Serviceleistung sendet die Firma Arsis GmbH das ausgefüllte Antragsformular der betreuten Kunden, welche die nötige Punktezahl erreichen, direkt an uns.
Arbeitnehmer wird als Gemeinderat oder -Referent gewählt
Die Kosten der Freistellungen für die Teilnahme an Sitzungen übernimmt die Gemeinde
Laut Gesetz Nr. 267 vom 18.08.2000, Art. 79 und 80 haben Arbeitnehmer, welche als Gemeinderäte oder Referenten gewählt werden, das Recht auf bezahlte Freistellungen für die Teilnahme an Sitzungen. Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der Personalkosten für die bezahlten Freistellungen zur Teilnahme an den Sitzungen bei der betreffenden Gemeinde oder Körperschaft verlangen. Wir empfehlen, den Antrag jeweils am Jahresende zu stellen. Gerne können wir bei Bedarf den Antrag für Sie vorbereiten und die Kostenberechnung liefern.
Meldepflicht für Leiharbeiter in Italien – Termin 31.01.2020
Betriebe, welche Leiharbeiter beschäftigen, müssen innerhalb 31.01.2020 eine Meldung an die betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen, oder falls nicht vorhanden, an die vertretungsstärksten Gewerkschaften machen. Die Meldung muss Zahl, Begründung, Dauer und Qualifikation der Leiharbeiter des entsprechenden Vorjahres beinhalten. Innerhalb 31.01.2020 ist also die Meldung der beschäftigten Leiharbeiter für das Jahr für 2019 zu machen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift sind Strafen von € 250,00 bis € 1.250,00 vorgesehen.
Neu ACI Sätze für KM-Geld und „Fringe Benefit“
Ab 01.01.2020 wurden die ACI Tarife für die Höchstgrenzen des KM-Geldes und der Sachentlohnung für die betriebliche und private Nutzung von PKW durch Mitarbeiter (fringe benefit) neu festgelegt. Die neuen Tarife sind abrufbar unter www.aci.it
Wir erinnern, dass für alle nach dem 01.07.2020 zugewiesenen Fahrzeuge, für die betriebliche und private Nutzung von PKW durch Mitarbeiter (fringe benefit), eine Staffelung nach dem CO² Ausstoß vorgesehen ist – siehe unser Rundschreiben Nr. 1 vom 03.01.2020.
Büro Aichner Ihre Wirtschaftsberater, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol/Italien