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01. Okt 2019 / Arbeitsrechtsberater
Michael Aichner
Arbeitsrechtsberater
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INPS- Beitragszuschlag 0,5% für die Erneuerung von befristeten Arbeitsverträgen und Saisonarbeitsverträgen in Italien

INPS-Beitragszuschlag 0,5% für die Erneuerung von befristeten Arbeitsverträgen und Saisonarbeitsverträgen 

Das sogenannte „Dekret der Würde“ (G. D. Nr. 87/2018) hat einen INPS-Beitragszuschlag von 0,5% für jede, ab dem 14.07.2018 abgeschlossene Erneuerung von befristeten Arbeitsverträgen und Saisonarbeitsverträgen eingeführt. Die befristeten Arbeitsverträge und Saisonarbeitsverträge werden damit teurer. Zum bisherigen ordentlichen INPS-Beitrag von 1,4% für befristete Verträge und Saisonarbeitsverträge kommt somit ein Beitragszuschlag für jede Erneuerung von 0,5% dazu. Also für den ersten befristeten Arbeitsvertrag 1,4%, für die erste Erneuerung 1,9% (1,4% + 0,5%) für die zweite Erneuerung 2,4% (1,4% + 1%) für die dritte Erneuerung 2,9% (1,4% + 1,5%). usw.
Das INPS hat nun, nach mehr als einem Jahr, mit dem Rundschreiben Nr. 121 vom 06.09.2019, die Durchführungsverordnungen der laufenden Beitragszahlung und Beitragsnachzahlung des Zuschlages für den Zeitraum vom Juli 2018 bis August 2019 erlassen. Die Nachzahlung des Beitragszuschlages von 0,5% für jede Erneuerung kann mit den INPS Beiträgen des Monats September oder Oktober 2019 durchgeführt werden.

Welche befristeten Verträge oder Saisonverträge sind vom ordentlichen Beitrag von 1,4% und vom Beitragszuschlag von 0,5% ausgeschlossen?
•    Tourismusbetriebe, welche im Jahr Schließungszeiten von entweder 70 darauffolgende Tage oder in Summe 120 Tage nachweisen             können (DPR Nr. 1525/1963)
•    Befristete Arbeitsverträge als Ersatz von abwesenden Mitarbeitern
•    Lehrlinge
•    Arbeit auf Abruf
•    Hausangestellte
•    Landwirtschaft

Rückzahlung des ordentlichen Beitrages von 1,4% und des Beitragszuschlages von 0,5% 
Die Rückzahlung des ordentlichen Beitrages von 1,4% und des Beitragszuschlages des letzten befristeten Arbeitsverhältnisses ist für folgende Fälle vorgesehen:
•    Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
•    Unbefristete Neueinstellung innerhalb von 6 Monaten

 

Beispiele für die Berechnung der Kosten des ordentlichen Beitrages von 1,4% und Beitragszuschlages 0,5% eines befristeten Arbeitsvertrags mit 3 Erneuerungen mit Bruttolohn pro Saison von € 10.000, € 15.000 und € 20.000

befristeter Arbeitsvertrag vom 01.06.2018 - 31.10.2018 (Beginn vor 14.07.2018, also ohne Zuschlag)
Bruttolohn     10.000,00 € 15.000,00 € 20.000,00 €
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge  1,40%   140,00 € 210,00 € 280,00 €
Beitragszuschlag für Erneuerung   0,00% -   €  -   €  -   €
Zusatzkosten für befristeten Vertrag       140,00 € 210,00 € 280,00 €
zum Vergleich         
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate  5  208,65 € 208,65 € 208,65 €
Differenz    68,65 € - 1,35 € - 71,35 €

 

befristeter Arbeitsvertrag vom 01.12.2018 - 30.04.2019 - 1. Erneuerung - Zuschlag 0,5%
Bruttolohn     10.000,00 € 15.000,00 € 20.000,00€
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge  1,40%   140,00 € 210,00 € 280,00 €
Beitragszuschlag für Erneuerung   0,05% 50,00 € 75,00 € 100,00 €
Zusatzkosten für befristeten Vertrag       190,00 € 285,00 € 380,00 €
zum Vergleich         
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate  5  208,65 € 208,65 € 208,65 €
Differenz    18,65 € - 76,35 € -171,30 €

 

befristeter Arbeitsvertrag vom 01.06.2019 - 31.10.2019 - 2. Erneuerung - Zuschlag 1%
Bruttolohn     10.000,00 € 15.000,00 € 20.000,00€
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge  1,40%   140,00 € 210,00 € 280,00 €
Beitragszuschlag für Erneuerung   1,00% 100,00 € 150,00 € 200,00 €
Zusatzkosten für befristeten Vertrag       240,00 € 360,00 € 480,00 €
zum Vergleich         
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate  5  208,65 € 208,65 € 208,65 €
Differenz    -31,35 € -151,35 € -271,35 €

 

befristeter Arbeitsvertrag vom 01.12.2019 - 30.04.2020 - 3. Erneuerung - Zuschlag 1,5%
Bruttolohn     10.000,00 € 15.000,00 € 20.000,00€
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge  1,40%   140,00 € 210,00 € 280,00 €
Beitragszuschlag für Erneuerung   1,50% 150,00 € 225,00 € 300,00 €
Zusatzkosten für befristeten Vertrag       290,00 € 435,00 € 580,00 €
zum Vergleich         
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate  5  208,65 € 208,65 € 208,65 €
Differenz    -81,35 € -226,35 € -371,35 €

 

Wir werden die geschuldeten Beitragsnachzahlungen der betroffenen Betriebe berechnen, den Betrag mitteilen und die geschuldeten Beiträge mit dem Monat September / Oktober 2019 einzahlen.


Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                              Ihre Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtriol/Italien.