INPS-Beitragszuschlag 0,5% für die Erneuerung von befristeten Arbeitsverträgen und Saisonarbeitsverträgen
Das sogenannte „Dekret der Würde“ (G. D. Nr. 87/2018) hat einen INPS-Beitragszuschlag von 0,5% für jede, ab dem 14.07.2018 abgeschlossene Erneuerung von befristeten Arbeitsverträgen und Saisonarbeitsverträgen eingeführt. Die befristeten Arbeitsverträge und Saisonarbeitsverträge werden damit teurer. Zum bisherigen ordentlichen INPS-Beitrag von 1,4% für befristete Verträge und Saisonarbeitsverträge kommt somit ein Beitragszuschlag für jede Erneuerung von 0,5% dazu. Also für den ersten befristeten Arbeitsvertrag 1,4%, für die erste Erneuerung 1,9% (1,4% + 0,5%) für die zweite Erneuerung 2,4% (1,4% + 1%) für die dritte Erneuerung 2,9% (1,4% + 1,5%). usw.
Das INPS hat nun, nach mehr als einem Jahr, mit dem Rundschreiben Nr. 121 vom 06.09.2019, die Durchführungsverordnungen der laufenden Beitragszahlung und Beitragsnachzahlung des Zuschlages für den Zeitraum vom Juli 2018 bis August 2019 erlassen. Die Nachzahlung des Beitragszuschlages von 0,5% für jede Erneuerung kann mit den INPS Beiträgen des Monats September oder Oktober 2019 durchgeführt werden.
Welche befristeten Verträge oder Saisonverträge sind vom ordentlichen Beitrag von 1,4% und vom Beitragszuschlag von 0,5% ausgeschlossen?
• Tourismusbetriebe, welche im Jahr Schließungszeiten von entweder 70 darauffolgende Tage oder in Summe 120 Tage nachweisen können (DPR Nr. 1525/1963)
• Befristete Arbeitsverträge als Ersatz von abwesenden Mitarbeitern
• Lehrlinge
• Arbeit auf Abruf
• Hausangestellte
• Landwirtschaft
Rückzahlung des ordentlichen Beitrages von 1,4% und des Beitragszuschlages von 0,5%
Die Rückzahlung des ordentlichen Beitrages von 1,4% und des Beitragszuschlages des letzten befristeten Arbeitsverhältnisses ist für folgende Fälle vorgesehen:
• Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
• Unbefristete Neueinstellung innerhalb von 6 Monaten
Beispiele für die Berechnung der Kosten des ordentlichen Beitrages von 1,4% und Beitragszuschlages 0,5% eines befristeten Arbeitsvertrags mit 3 Erneuerungen mit Bruttolohn pro Saison von € 10.000, € 15.000 und € 20.000
befristeter Arbeitsvertrag vom 01.06.2018 - 31.10.2018 (Beginn vor 14.07.2018, also ohne Zuschlag) |
Bruttolohn | 10.000,00 € | 15.000,00 € | 20.000,00 € | |
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge | 1,40% | 140,00 € | 210,00 € | 280,00 € |
Beitragszuschlag für Erneuerung | 0,00% | - € | - € | - € |
Zusatzkosten für befristeten Vertrag | 140,00 € | 210,00 € | 280,00 € | |
zum Vergleich | ||||
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate | 5 | 208,65 € | 208,65 € | 208,65 € |
Differenz | 68,65 € | - 1,35 € | - 71,35 € |
befristeter Arbeitsvertrag vom 01.12.2018 - 30.04.2019 - 1. Erneuerung - Zuschlag 0,5% |
Bruttolohn | 10.000,00 € | 15.000,00 € | 20.000,00€ | |
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge | 1,40% | 140,00 € | 210,00 € | 280,00 € |
Beitragszuschlag für Erneuerung | 0,05% | 50,00 € | 75,00 € | 100,00 € |
Zusatzkosten für befristeten Vertrag | 190,00 € | 285,00 € | 380,00 € | |
zum Vergleich | ||||
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate | 5 | 208,65 € | 208,65 € | 208,65 € |
Differenz | 18,65 € | - 76,35 € | -171,30 € |
befristeter Arbeitsvertrag vom 01.06.2019 - 31.10.2019 - 2. Erneuerung - Zuschlag 1% |
Bruttolohn | 10.000,00 € | 15.000,00 € | 20.000,00€ | |
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge | 1,40% | 140,00 € | 210,00 € | 280,00 € |
Beitragszuschlag für Erneuerung | 1,00% | 100,00 € | 150,00 € | 200,00 € |
Zusatzkosten für befristeten Vertrag | 240,00 € | 360,00 € | 480,00 € | |
zum Vergleich | ||||
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate | 5 | 208,65 € | 208,65 € | 208,65 € |
Differenz | -31,35 € | -151,35 € | -271,35 € |
befristeter Arbeitsvertrag vom 01.12.2019 - 30.04.2020 - 3. Erneuerung - Zuschlag 1,5% |
Bruttolohn | 10.000,00 € | 15.000,00 € | 20.000,00€ | |
ordentlicher Beitrag für befristete Verträge | 1,40% | 140,00 € | 210,00 € | 280,00 € |
Beitragszuschlag für Erneuerung | 1,50% | 150,00 € | 225,00 € | 300,00 € |
Zusatzkosten für befristeten Vertrag | 290,00 € | 435,00 € | 580,00 € | |
zum Vergleich | ||||
Kosten für Entlassungsbeitrag 5 Monate | 5 | 208,65 € | 208,65 € | 208,65 € |
Differenz | -81,35 € | -226,35 € | -371,35 € |
Wir werden die geschuldeten Beitragsnachzahlungen der betroffenen Betriebe berechnen, den Betrag mitteilen und die geschuldeten Beiträge mit dem Monat September / Oktober 2019 einzahlen.
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