- Betrag für steuer- und beitragsfreie (Weihnachts-) Geschenke an Mitarbeiter in Höhe von € 258,00 (€ 3.000 mit zu Lasten lebenden Kindern)
- Schwarzarbeit bleibt weiterhin (viel) zu teuer – hohe Strafgebühren!
- Arbeitszeit für Minderjährige
- Erinnerung: Seit 01. Juli 2018 ist eine Lohnzahlung in bar nicht mehr möglich!
- Lohnstreifen ins Online Portal? - Nutzen auch Sie diese Möglichkeit!