Lohnausgleichskasse in Italien: Wiederaufnahme der Arbeit ist nicht mehr erforderlich
Für Bauarbeiter in Lohnausgleich galt bisher die Regelung, dass sie die Arbeit am Ende der Lohnausgleichszeit bei ihrem Arbeitgeber, oder bei Kündigung während der Lohnausgleichszeit, die Arbeit bei einem anderen Baubetrieb wieder aufnehmen müssen. Andernfalls haben sie den gesamten Anspruch auf die Lohnausgleichskasse verloren. Jetzt wurde diese strenge Bestimmung aufgehoben. Ab jetzt ist es nicht mehr erforderlich, im Falle einer Kündigung während der Lohnausgleichszeit, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Bonus Renzi wird ab 01.07.2020 von derzeit 80 auf 100 €/Monat erhöht –
die Einkommensgrenzen werden ab 01.07.2020 von € 26.600 auf € 40.000 erhöht
Pünktlich vor den Regionalwahlen in der Emilia Romagna und in Kalabrien hat die Regierung am 23.01.2020 den Entwurf einer Eilverordnung verabschiedet. Diese muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden und soll dann ab 01.07.2020 für die Einkommensbesteuerung wirksam werden.
Die genannte Eilverordnung sieht ab 01.07.2020 folgendes vor:
• Erhöhung des Bonus Renzi von derzeit 80 auf 100 €/Monat, bzw. 960 auf 1.200 €/Jahr
• Die Erhöhung der zugelassenen Einkommensgrenzen von derzeit € 26.600 auf € 40.000
Nachstehend eine Übersicht des zusätzlichen Steuerabsetzbetrages, bzw. des zusätzlichen Nettolohnes der Einkommensstufen von € 10.000 bis € 40.000 pro Monat und pro Jahr (Quelle SWZ 31.01.2020)
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