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31. Jul 2020 / Arbeitsrechtsberater
Michael Aichner
Arbeitsrechtsberater
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Kurzinfo Löhne

Ferragosto – Zahlungstermin F24 am 20.08.2020

Laut Gesetz 44/2012, Art. 3 quater, gilt die fixe Regelung, dass alle im Zeitraum vom 1. bis 20. August fälligen Steuer- und Beitragszahlungen auf den 20. August aufgeschoben werden. 
Es versteht sich, dass wir das Einzahlungsformular F24 der Löhne und Gehälter des Monats Juli 2020 mit dem Fälligkeitsdatum 20.08.2020 ausstellen werden.


Zeitraum für die Beanspruchung des außerordentlichen Elternurlaubes 30 Tage zur Betreuung der Kinder unter 12 Jahre bis 31.08.2020 verlängert

Mit Gesetz 77/2020 (Umwandlung des Neustartdekretes) wurde der Zeitraum für die Beanspruchung des außerordentlichen Elternurlaubes für Eltern mit Kindern bis zu 12 Jahren von insgesamt 30 Tage mit einer Entlohnung von 50% zu Lasten des INPS, von bisher 31.07.2020 bis zum 31.08.2020 verlängert. Neu ist auch, dass die Zeiträume ab 19.07.2020 auch stundenweise beansprucht werden können.


Befristete Verträge / Lehrverträge mit Unterbrechung durch CIG – Verlängerung?

Laut Gesetz  77/2020, Art, 93 Absatz 1/bis müssen alle zum 18.07.2020 laufende befristete Arbeitsverträge und Lehrverträge der traditionellen Lehre für die Zeit der Unterbrechung durch Lohnausgleich Covid-19 verlängert werden. In einer „FAQ“ hat das Arbeitsministerium klargestellt, dass nicht nur die Zeiträume des Lohnausgleichs, sondern auch Arbeitsunterbrechungen durch Urlaub, Sonderelternurlaub Covid-19, usw. nachzuholen sind. Da die Fachpresse weitere Klärungen in dieser Angelegenheit erwartet, empfiehlt diese und die Berufskammer der Arbeitsrechtsberater in diesem Zusammenhang vorerst nichts zu unternehmen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Lohnausgleichskasse Covid-19: Verlängerung um weitere 18 Wochen?

Die bisher vorgesehene Lohnausgleichskasse Covid-19 von insgesamt 18 Wochen endet für manche Betriebe gegen Mitte Juli 2020. Bekanntlich hat die Landesregierung von Südtirol mit den Sozialpartnern eine Verlängerung der Lohnausgleichskasse für 8 Wochen beschlossen. Anwendbar ist diese Lohnausgleichskasse derzeit noch nicht. Mit dem „Augustdekret“ ist laut den bisherigen Berichten der Fachpresse eine Verlängerung der gesamtstaatlichen Lohnausgleichskasse Covid-19 um weitere 18 Wochen für besonders schwer getroffene Sektoren angekündigt. 
Also ist derzeit für Juli 2020 keine weitere Lohnausgleichskasse möglich. Bei Bedarf empfehlen wir, den fehlenden Zeitraum mit Urlaub aufzufüllen.
Wir werden Sie zeitnah über die weiteren Bestimmungen zur Lohnausgleichskasse Covid-19 informieren.


Außendienstzulage (trasferta)– Urteile des Kassationsgerichtshofes

In der Fachpresse haben kürzlich zwei Urteile des Kassationsgerichtshofes zum Thema steuer- und beitragsfreie Außendienstzulage (trasferta) für Verwunderung gesorgt. Details dazu finden Sie im beiliegenden Artikel der Südtiroler Wirtschaftszeitung von heute. 


Auszahlungslimit Steuerguthaben Modell 730 

Wie üblich werden ab Juli das Steuerguthaben und die Steuerschuld aus dem Modell 730 mit dem Lohnstreifen an die Mitarbeiter liquidiert. Ab heuer ist für die Auszahlung der Steuerguthaben das folgende Auszahlungslimit zwingend vorgeschrieben:
Die Summe der monatlich ausgezahlten Steuerguthaben aus dem Modell 730 des Monats, darf die Summe der Lohnsteuerschuld des Betriebes nicht überschreiten. Wenn die Summe der Steuerguthaben höher ist, kann nur ein entsprechend verminderter Anteil im Ausmaß der Steuerschuld an die Mitarbeiter als Steuerguthaben ausgezahlt werden. Der Rest kann erst im Folgemonat oder in den Folgemonaten liquidiert werden. Wenn am Jahresende die Restliquidierung wegen fehlender Steuerschuld des Betriebes nicht möglich ist, wird das Restguthaben im Modell CU ausgewiesen und kann somit im Folgejahr von den betroffenen Mitarbeitern zurückgefordert werden.

Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                                  Ihre Wirtschaftsberater, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol/Italien