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24. Jan 2019 / Arbeitsrechtsberater
Michael Aichner
Arbeitsrechtsberater
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Kurzinfo Löhne

INAIL Saldozahlung 2018 und Anzahlung 2019:  Zahlungstermin 16.05.2019

Mit unserem Rundschreiben Nr. 1/2019 haben wir Sie bereits informiert, dass die Termine für die INAIL Prämienberechnung und Einzahlung vom 16.02.2019 auf den 16.05.2019 verschoben wurde. Das INAIL wird die Prämiensätze im Zuge einer Revision mit Wirkung ab 01.01.2019 vermindern und stellt aus diesem Grund die Daten für die Prämienberechnung 2018 und 2019 erst ab 31.03.2019 zur Verfügung. Wir werden die INAIL Prämienberechnung 2018/2019 termingerecht bis zum 16.05.2019 für Sie erledigen.

INAIL Daten für die Buchhaltung

Wir werden die Berechnung der INAIL Prämie 2018 vorerst provisorisch, laut den bisher vorliegenden Daten des INAIL machen, und die Unterlagen mit den anderen Lohnabgrenzungen für die Bilanzerstellung, für Sie und Ihren Steuerberater in unser Online Portal stellen. Die endgültige INAIL Prämienberechnung 2018/2019 werden wir termingerecht erledigen und in unser Online Portal stellen. 

 

INAIL Skonto bis zu 28% - Ansuchen innerhalb 28.02.2019 mit dem Modell OT 24/ OT 20
Zugangskriterien werden immer schwieriger

Auch heuer kann bis zum 28.02.2019 um eine bis zu 28%-ige Reduzierung der INAIL-Prämie angesucht werden. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit, müssen in Jahr 2018 bestimmte zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachweisbar sein.
Im vorgesehenen Formular OT 24 muss eine Mindestzahl von 100 Punkten erreicht werden. Die Kriterien dafür wurden erst kürzlich geändert (was eine Vorbereitung wesentlich erschwert). Die angekreuzten Punkte müssen genau dokumentiert sein. Die Beweisunterlagen sind auch heuer wieder dem telematischen Antrag beizulegen.

Praktische Abwicklung:
•    Wer füllt das Formular OT 24 aus?                         Der beauftragte Arbeitssicherheitstechniker
•    Wer macht das telematische Ansuchen?              Wir als Lohnbüro

Kunden der Firma Arsis GmbH: Als Serviceleistung sendet die Firma Arsis GmbH das ausgefüllte Formular OT 24 der betreuten Kunden, welche die nötige Punktezahl erreichen, direkt an uns.


Arbeitnehmer wird als Gemeinderat oder -Referent gewählt 
Die Kosten der Freistellungen für die Teilnahme an Sitzungen übernimmt die Gemeinde

Laut Gesetz Nr. 267 vom 18.08.2000, Art. 79 und 80 haben Arbeitnehmer, welche als Gemeinderäte oder Referenten gewählt werden, das Recht auf bezahlte Freistellungen für die Teilnahme an Sitzungen. Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der Personalkosten für die bezahlten Freistellungen zur Teilnahme an den Sitzungen bei der betreffenden Gemeinde oder Körperschaft verlangen. Wir empfehlen, den Antrag jeweils am Jahresende zu stellen. Gerne können wir bei Bedarf den Antrag für Sie vorbereiten und die Kostenberechnung liefern.


Rente mit Quote 100

Die neue Regierung hat versuchsweise für die Jahre 2019 bis 2021 die Rente mit Quote 100 eingeführt. Voraussetzungen der Rente mit Quote 100 sind:
1.    Mindestalter von 62 Jahre
2.    Mindestversicherungszeit 38 Beitragsjahre
3.    Rente mit Quote 100 ist nur mit Gelegenheitsarbeit bis zu 5.000 €/Jahr vereinbar!

Personen, welche diese Voraussetzungen zum 31.12.2018 erfüllen, können die Rente mit Quote 100 beanspruchen und zwar für Versicherte bei Privatunternehmen ab 01.04.2019 (Ausstiegsfenster 3 Monate) und für öffentlich Bedienstete ab 01.08.2019 (Ausstiegsfenster 6 Monate). Versicherte, welche 62 Jahre und 38 Beitragsjahre im Zeitraum 2019 bis 2021 erreichen, können die Rente mit Quote 100 mit dem entsprechenden Ausstiegsfenster beanspruchen.  

Für Frauen gilt die folgende Sonderregelung:
•    Mindestalter 58 Jahre für Arbeitnehmer, 59 Jahre für Selbständige
•    Mindestens 35 Beitragsjahre
•    Ausstiegsfenster: 12 Monate für Arbeitnehmer und 18 Monate für Selbständige
•    Rente mit Quote 100 ist nur mit Gelegenheitsarbeit bis zu 5.000 €/Jahr vereinbar

Es versteht sich, dass ein vorzeitiger Rentenantritt mit geringerer Versicherungszeit und geringeren „Umwandlungssatz“ auch eine verminderte Rente ergibt. Experten errechnen eine Rentenkürzung bis zu 25%. Für Selbständige, welche ihre Betriebstätigkeit weiterhin ausüben, ist die Rente mit Quote 100 praktisch nicht anwendbar, da diese mit anderen Einkommen (außer Gelegenheitsarbeit bis zu 5.000 €/Jahr) nicht vereinbar ist.

Büro Aichner 
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