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14. Jan 2021 / Arbeitsrechtsberater
Michael Aichner
Arbeitsrechtsberater
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Kurzinfo Löhne

INAIL Skonto bis zu 28% - Ansuchen innerhalb 01.03.2021 
Zugangskriterien werden immer schwieriger

Auch heuer kann bis zum 01.03.2021 um eine bis zu 28%-ige Reduzierung der INAIL-Prämie angesucht werden. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit, müssen im Jahr 2020 bestimmte zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachweisbar sein.
Im vorgesehenen Antragsformular muss eine Mindestzahl von 100 Punkten erreicht werden. Die Kriterien dafür wurden erst kürzlich geändert (was eine Vorbereitung wesentlich erschwert). Die angekreuzten Punkte müssen genau dokumentiert sein. Die Beweisunterlagen sind auch heuer wieder dem telematischen Antrag beizulegen.

Praktische Abwicklung:
•    Wer füllt das Antragsformular aus?                     Der beauftragte Arbeitssicherheitstechniker
•    Wer macht das telematische Ansuchen?           Wir als Lohnbüro

Kunden der Firma Arsis GmbH: Als Serviceleistung sendet die Firma Arsis GmbH das ausgefüllte Antragsformular der betreuten Kunden, welche die nötige Punktezahl erreichen, direkt an uns.

INAIL-Prämienzahlung am 16.02.2021
Wir erinnern, dass die INAIL-Prämie 2020/2021 am 16.02.2021 fällig ist. Wir erledigen wie üblich die Prämienberechnung und Ausweisung des Betrages im Modell F24 für die Zahlung am 16.02.2021.


Arbeitnehmer wird als Gemeinderat oder -Referent gewählt 
Die Kosten der Freistellungen für die Teilnahme an Sitzungen übernimmt die Gemeinde

Laut Gesetz Nr. 267 vom 18.08.2000, Art. 79 und 80 haben Arbeitnehmer, welche als Gemeinderäte oder Referenten gewählt werden, das Recht auf bezahlte Freistellungen für die Teilnahme an Sitzungen. Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der Personalkosten für die bezahlten Freistellungen zur Teilnahme an den Sitzungen bei der betreffenden Gemeinde oder Körperschaft verlangen. Wir empfehlen, den Antrag jeweils am Jahresende zu stellen. Gerne können wir bei Bedarf den Antrag für Sie vorbereiten und/oder die Kostenberechnung pro Stunde und eine Vorlage des Antrages liefern.


Meldepflicht für Leiharbeiter – Termin 31.01.2021

Betriebe, welche Leiharbeiter beschäftigen, müssen innerhalb 31.01.2021 eine Meldung an die betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen, oder falls nicht vorhanden, an die vertretungsstärksten Gewerkschaften machen. Die Meldung muss Zahl, Begründung, Dauer und Qualifikation der Leiharbeiter des entsprechenden Vorjahres beinhalten. Innerhalb 31.01.2021 ist also die Meldung der beschäftigten Leiharbeiter für das Jahr für 2020 zu machen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift sind Strafen von € 250,00 bis € 1.250,00 vorgesehen.


Neu ACI Sätze für KM-Geld und „Fringe Benefit“ ab 01.01.2021

Ab 01.01.2021 wurden die ACI Tarife für die Höchstgrenzen des KM-Geldes und der Sachentlohnung für die betriebliche und private Nutzung von Personenkraftwagen (PKW) durch Mitarbeiter (fringe benefit) neu festgelegt. Die neuen Tarife sind abrufbar unter www.aci.it.
Wir erinnern, dass für alle nach dem 01.07.2020 immatrikulierte und zugewiesenen Fahrzeuge, für die betriebliche und private Nutzung von PKW durch Mitarbeiter (fringe benefit), eine Staffelung nach dem CO² Ausstoß vorgesehen ist – siehe unser Rundschreiben Nr. 23 vom 09.12.2020.

 

Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                              Ihre Wirtschaftsberater, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol/Italien