Ferragosto: Zahlungstermin Modell F24 am 20.08.2021
Laut Gesetz 44/2012, Art. 3 quater, gilt die fixe Regelung, dass alle im Zeitraum vom 1. bis 20. August fälligen Steuer- und Beitragszahlungen auf den 20. August aufgeschoben werden.
Es versteht sich, dass wir das Einzahlungsformular F24 (telematischer Zahlungsvordruck/Italien) der Löhne und Gehälter des Monats Juli 2021 mit dem Fälligkeitsdatum 20.08.2021 ausstellen werden.
Lohnpfändungen der Einzugsdienste (ex Equitalia) bis 31.08.2021 ausgesetzt
Die Lohnpfändungen der Einzugsdienste (ex Equitalia) sind bis zum 31.08.2021 ausgesetzt. Dies werden wir bei der Ausarbeitung der Lohnabrechnung (payroll/Gehaltszettel) berücksichtigen.
Auszahlungslimit Steuerguthaben Modell 730
Wie üblich werden ab Juli das Steuerguthaben oder die Steuerschuld aus dem Modell 730 mit dem Lohnstreifen an die Mitarbeiter liquidiert. Wie im Vorjahr ist für die Auszahlung der Steuerguthaben das folgende Auszahlungslimit zwingend vorgeschrieben:
Die Summe der monatlich ausgezahlten Steuerguthaben aus dem Modell 730 des Monats, darf die Summe der Lohnsteuerschuld des Betriebes des betreffenden Monats nicht überschreiten. Wenn die Summe der Steuerguthaben höher ist, kann nur ein entsprechend verminderter Anteil im Ausmaß der Steuerschuld an die Mitarbeiter als Steuerguthaben ausgezahlt werden. Der Rest kann erst im Folgemonat oder in den Folgemonaten liquidiert werden. Wenn am Jahresende die Restliquidierung wegen fehlender Steuerschuld des Betriebes nicht möglich ist, wird das Restguthaben im Modell CU ausgewiesen und kann somit im Folgejahr von den betroffenen Mitarbeitern zurückgefordert werden.
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