News & Infos

20. Nov 2020 / Arbeitsrechtsberater
Philipp Aichner
Arbeitsrechtsberater
PDF Download
Lohnausgleichskasse - Krankheit & Feiertage

Lohnausgleichskasse und Krankheit in Italien/Südtirol

Beim bevorstehenden Antigen-Schnelltest der Südtiroler Bevölkerung ist zu erwarten, dass mehrere Personen ein positives Testergebnis haben werden. Diese werden daraufhin für 10 Tage in Quarantäne gestellt, krankgeschrieben und haben Anspruch auf das übliche Krankengeld. Dabei stellt sich die Frage, wenn ein betroffener Mitarbeiter in der Lohnausgleichskasse ist, steht ihm der (niedrigere) Betrag der Lohnausgleichskasse oder der (meist höhere) Betrag des Krankenstandes zu. Hier eine Übersicht der derzeit geltenden Regelung:

Lohnausgleichskasse Krankheit beginnt während der Lohnausgleichskasse Krankheit beginnt vor Beginn
der Lohnausgleichskasse
Mit voller Suspendierung der Arbeit auf null h     Der Arbeitnehmer erhält weiterhin die Lohnausgleichskasse Es bestehen zwei Möglichkeiten:
a) Wenn der gesamte Betrieb, die gesamte Filiale,                                        Abteilung, oder Arbeitsgruppe in Lohnausgleich ist, bleibt der betroffene (kranke) Mitarbeiter in der Lohnausgleichskasse .
b) Wenn nicht der gesamte Betrieb, die gesamte Filiale, Abteilung, oder    Arbeitsgruppe in Lohnausgleich ist, steht dem betroffenen (kranken) Mitarbeiter  Krankengeld zu.
Mit reduzierter Arbeitszeit Krankgengeld hat Vorrang  Krankgengeld hat Vorrang


Lohnausgleichskasse / Kurzarbeit und Feiertage 

Während der Lohnausgleichskasse anfallende Feiertage gehen in manchen Fällen zu Lasten des Arbeitgebers und manchen Fällen zu Lasten des INPS. Dabei ist im Wesentlichen zu unterscheiden, ob es sich um nur teilweise Nutzung der Lohnausgleichskasse, Lohnausgleichskasse mit voller Suspendierung handelt, oder ob der betroffene Mitarbeiter mit Stundenlohn oder Monatslohn vergütet wird. Hier eine Übersicht der einzelnen Fälle:

Lohnausgleichskasse und Feiertage

 Lohnausgleichskasse  Vergütung der Feiertage
 Teilweiser Lohnausgleich mit reduzierter  Arbeitsleistung  Feiertage, welche in den Zeitraum des teilweisen Lohnausgleiches fallen, gehen immer zu   Lasten der Firma (INPS Mitteilung Nr. 857/2001)
 Lohnausgleich mit voller Suspendierung  bei Monatslohn  Feiertage, welche in den Zeitraum des Lohnausgleiches fallen, werden zur Gänze vom INPS   getragen
 Lohnausgleich mit voller Suspendierung  bei Stundenlohn  Für die anderen Feiertage, welche in den Zeitraum der Lohnausgleichskasse fallen, übernimmt   den Feiertag das INPS, sofern 14 Kalendertage vorher immer Lohnausgleichskasse   ausbezahlt wurde. 
 Folgende Feiertage gehen immer zu Lasten des Arbeitgebers: 
 25. April, 1. Mai und 2. Juni
Feiertage, welche in „Nicht-Arbeitstage“ wie Samstag und Sonntag oder Ruhetag fallen  Diese Feiertage gehen auch zu Lasten des Arbeitgebers. 
 Beispiele: 
 •    Sonntag 1.11.2020: zu Lasten des Arbeitgebers.
 •    4.11.2020: (abgeschaffter Feiertag seit 1977) zu Lasten des Arbeitgebers – Im   Lohnstreifen wird dieser abgeschaffte Feiertag am darauffolgenden Sonntag (8.11.2020) als   „nicht genossener Feiertag“ zu Lasten des Arbeitgebers ausgewiesen und gezahlt.


Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                            Ihre Wirtschaftsberater, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol/Italien