In den vergangenen Wintern wurde die Lohnausgleichskasse von Seiten des NISF/INPS sehr schleppend und oftmals gar nicht oder nur zum Teil genehmigt. Das NIFS/INPS hat bei einer Tagung im Oktober 2023 klargestellt, dass es am bisherigen restriktiven Kurs festhalten wird und die Lohnausgleichskasse weiterhin streng kontrolliert wird. Auch die Rechtsprechung der jüngeren Vergangenheit fiel leider zu Ungunsten der ansuchenden Unternehmen aus. Nachfolgend die wesentlichen Punkte, die es bei der Beantragung des Lohnausgleiches in diesem Winter zu beachten gilt um Ablehnungen möglichst zu vermeiden.