Meldepflicht für Investitionen 4.0 zur Nutzung der Steuerguthaben
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Meldung von Investitionen 4.0 und der damit verbundenen Nutzung von Steuerguthaben. Das Gesetzesdekret Nr. 39 vom 29.03.2024 hat die Meldung der Investitionen 4.0 über die Plattform des GSE als notwendige Voraussetzung für die zukünftige Nutzung der Steuerguthaben eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass jene Investitionen, die die Voraussetzungen gemäß 4.0 erfüllen, gemeldet werden müssen, damit das daraus resultierende Steuerguthaben genutzt werden kann. Je nach dem wann die Investition realisiert wurde, müssen eine oder zwei Meldungen versendet werden:
- Investitionen gemäß 4.0 im Zeitraum 01.01.2023 – 29.03.2024 (nur eine Meldung)
- Es muss nachträglich eine Meldung versendet werden, damit das Guthaben verrechnet werden kann; eine Voranmeldung ist nicht notwendig
- Investitionen ab 30.03.2024 (ZWEI Meldungen notwendig)
- Es muss vorerst eine Meldung mit dem voraussichtlichen Investitionsbeitrag versendet werden und zwar BEVOR eine verbindliche Bestellung beim Lieferanten gemacht wird;
- Nachdem die Investition realisiert wurde (Auslieferung und Vernetzung abgeschlossen) muss eine weitere Meldung eingereicht werden, damit das Steuerguthaben verrechnet werden kann;
In der Meldung wird die Investitionssumme und das daraus resultierenden Guthaben sowie die Aufteilung desselben auf 3 Steuerperioden angegeben. Genauso muss gemeldet werden, um welche Kategorie der Investitionen gemäß 4.0 es sich handelt, in welchem Monat die verbindliche Bestellung stattfand und wann die Investition abgeschlossen war.
ACHTUNG!
Wird diese Formalität nicht eingehalten, kann das Steuerguthaben nicht verrechnet werden, d.h. dass eine eventuelle Verrechnung mittels F24 von der Agentur der Einnahmen blockiert wird und somit als nicht durchgeführt gilt.
Investitionen 4.0, für welche innerhalb 31.12.2022 eine Anzahlung von mindestens 20% gemacht wurde und welche innerhalb 30.11.2023 ausgeliefert wurden, fallen noch in die „alte“ Regelung (Steuerguthaben 40%) und sind somit von der Meldung an das GSE befreit.
WICHTIG!
Informieren Sie Ihren Sachbearbeiter rechtzeitig über geplante Investitionen, damit die Voranmeldung fristgerecht von uns gemacht werden kann und es anschließend zu keinen Problemen bei der Nutzung des Steuerguthabens kommt. Für die Voranmeldung müssen bereits die Informationen in Bezug auf die technischen Voraussetzungen der Investition zur Verfügung stehen, weshalb wir ihnen empfehlen, sich bereits vor Beginn der Investition mit einem Techniker in Verbindung zu setzen.