News & Infos

29. Okt 2021 / Arbeitsrechtsberater
Michael Aichner
Arbeitsrechtsberater
PDF Download
mySanitour+ Gesundheitsfond im Tourismus in Südtirol/Italien

Der Gesundheitsfond im Tourismus wurde bereits 2019 im Landeszusatzabkommen für den Tourismus vorgesehen. Nach langen Verhandlungen zwischen dem HGV und den Gewerkschaften wurde auf lokaler Ebene der neue Gesundheitsfond mySanitour+ in Zusammenarbeit mit dem Mutual Help geschaffen. 

Die Beiträge gehen ausschließlich zu Lasten des Arbeitgebers. Die Beitragszahlungen für den Monat Oktober 2021 und die Nachzahlungen der Jahre 2019, 2020 und 2021, bis September, sind mit dem Modell F24 am 16.11.2021 fällig und werden im folgenden Ausmaß geschuldet:

•    Nachzahlung für die Jahre 2019-2020: Pauschalbetrag von € 156 für alle am 1.1.2021 unbefristet beschäftigten Mitarbeiter
•    Nachzahlung für die Monate Jänner bis September 2021 und die monatliche Zahlung für Oktober 2021

      -    Für alle unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer € 12 pro Monat + einmalige Einschreibegebühr von € 15
      -    Für alle befristet oder saisonal beschäftigten Arbeitnehmer € 13 pro Monat (ohne Einschreibegebühr)

Für Lehrlinge und Teilzeitkräfte ist der volle Betrag geschuldet, Arbeit auf Abruf ist ausgenommen.
Wir werden die geschuldeten Beiträge an den neuen Gesundheitsfond berechnen und im Modell F24 zur Zahlung vorbereiten.

Das Leistungspaket des neuen Gesundheitsfond mySanitour+ ist derzeit noch nicht bekannt.

Wir weisen darauf hin, dass die Einzahlung eine kollektivvertragliche Verpflichtung ist. Betriebe, welche öffentliche Beiträge, Zuschüsse oder sonstige Beitragsbegünstigungen beanspruchen, sind verpflichtet, die kollektivvertraglichen Verpflichtungen vollinhaltlich einzuhalten
In einer Aussendung schreibt der HGV: Das Haushaltsgesetz des Landes Südtirol sieht für alle jene Betriebe, die nicht die kollektivvertraglichen Verpflichtungen erfüllen, die Anwendung des IRAP-Höchstsatzes vor. Betriebe, welche die Beiträge in den Gesundheitsfonds einzahlen, kommen hingegen in den Genuss des reduzierten IRAP-Satzes.

 

Büro Aichner                                                                                                                                                                                                                                  Ihre Arbeitsrechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsberater in Bruneck/Südtirol/Italien