Am 3. September 2024 wurde die Bekanntmachung veröffentlicht, die gemäß Artikel 13-ter Absatz 15 des Gesetzesdekretes 145/2023 eine zweimonatige Frist für das Inkrafttreten der Vorschriften zur Beantragung des nationalen Identifikationscodes (CIN) festlegt. Somit hat der Countdown für die Einführung des nationalen Identifikationscode (CIN) begonnen und ab dem 2. November 2024 (60. Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt) wird der CIN-Code Pflicht.
Was ist der nationale Identifizierungscode CIN?
Der nationale Identifizierungscode (CIN) ist ein notwendiger Bestandteil der Kurzzeitvermietungen und Beherbergungsbetriebe in Italien. Er wird vom Tourismusministerium an alle touristisch genutzten Unterkünfte wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen vergeben. Mit der neuen nationalen Datenbank sollen diese Unterkünfte besser erfasst und kontrolliert werden, um mehr Transparenz und eine effizientere Verwaltung zu gewährleisten.
Wer ist von dieser neuen Regelung betroffen?
Betroffen sind alle touristischen Beherbergungsbetriebe, sowohl hotelähnliche als auch nicht hotelähnliche Strukturen, Vermieter von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen sowie Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe.
Was ist zu tun? (operative Schritte/Anleitung finden Sie ab Seite 4 im beiliegenden Rundschreiben)
Um den CIN zu beantragen, müssen sich Betriebsinhaber, gesetzliche Vertreter oder beauftragte Personen des Beherbergungsbetriebes mit einer gültigen digitalen Identität (SPID) oder einem elektronischen Personalausweis (CIE) auf der BDSR-Plattform einloggen (zugänglich unter dem Link https://bdsr.ministeroturismo.gov.it).
Nach dem Login müssen die bereits resultierenden Daten kontrolliert sowie der ATECO-Kodex und die Katasterdaten (Parzellennummer, Katasterkategorie, Katasterblatt und Baueinheit) der Betriebsimmobilie eingegeben werden und im Falle einer gewerblichen Vermietung muss das Vorhandensein der erforderlichen Sicherheitsanforderungen für die Anlagen mittels Eigenerklärung bestätigt werden. Sobald diese Daten vollständig ausgefüllt wurden, sind diese zu bestätigen und das System generiert automatisch den CIN, welcher der Struktur zugewiesen wird.
Wem muss der CIN-Code mitgeteilt werden und welche Verpflichtungen haben Vermieter?
Der nationale CIN-Code muss künftig bei jeder Werbeanzeige (auch auf der eigenen Homepage) angeführt werden und muss sichtbar am Betriebsgebäude der Beherbergungsstruktur angebracht werden. Weiters muss der CIN den Buchungsportalen und Immobilienvermittelnden mitgeteilt werden, da auch diese Subjekte verpflichtet sind, den nationalen Identifikationscode (CIN) der Beherbergungsstruktur in deren Anzeigen anzugeben.
Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?
Bei fehlendem CIN liegt die Verwaltungsstrafe zwischen 800 und 8.000 Euro.
Für das Nichtanbringen oder die Nichtangabe des CIN bei Werbeanzeigen drohen Strafen zwischen 500 und 5.000 Euro.
Die Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen sowie die Verhängung von Verwaltungsstrafen obliegen den Gemeinden, die dies über die Ortspolizei sicherstellen.
Änderungen der Brandschutzbestimmungen für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietung
Auch die Bestimmungen der Brandschutzvorschriften und Sicherheitsanforderungen für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen wurden erheblich aktualisiert.
So sieht der Art. 13-ter Absatz 7 vom GD 145/2023 auch einige Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit der Anlagen vor. Dies betrifft Wohneinheiten, die für touristische Zwecke oder Kurzzeitvermietungen (gemäß Artikel 4 des GD 50/2023) genutzt werden, welche über die sicherheitstechnischen Anforderungen verfügen müssen, die in den geltenden staatlichen und regionalen Vorschriften festgelegt sind.
Alle Beherbergungseinheiten müssen mit gesetzlich zugelassenen und funktionierenden Geräten ausgestattet sein:
- Melder für brennbare Gase, Flüssiggas oder Methangas, die vorzugsweise mit Stromanschluss installiert werden sollten;
- Kohlenmonoxidmelder, die auch batteriebetrieben sein können;
- Tragbare Feuerlöscher, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die an zugänglichen und sichtbaren Stellen, insbesondere in der Nähe von Eingängen und gefährdeten Bereichen, installiert werden müssen. Die Vorschriften sehen die Installation von mindestens einem tragbaren Feuerlöscher pro 200 Quadratmeter Grundfläche (oder Teile davon) vor, wobei mindestens ein Feuerlöscher pro Stockwerk vorhanden sein muss.
Neben der Installation ist auch eine regelmäßige Wartung der Melder und Feuerlöscher vorgeschrieben.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen zwischen 600 bis 6.000 Euro. Die Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen ist außerdem eine Voraussetzung für den Erhalt des CIN. Die Anpassung an die Sicherheitsstandards bis Anfang November 2024 ist also nicht nur erforderlich, um spezifische Strafen zu vermeiden, sondern auch, um den CIN zu erhalten, dessen Fehlen ebenfalls sanktioniert wird.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine kurze Anleitung der einzelnen Schritte zur Beantragung des CIN. Falls Sie Probleme bei der Beantragung haben, können Sie sich an Ihren Sachbearbeiter von unserem Büro wenden, bitte beachten Sie jedoch, dass auch in diesem Fall eine funktionierende digitale Identität (SPID) oder die aktivierte elektronische Identitätskarte (CIE) vom gesetzlichen Vertreter der Beherbergungsstruktur zwingend notwendig ist.