Mit unserem Rundschreiben Nr. 16 vom 09.08.2022 haben wir über die neuen Transparenzbestimmungen berichtet. Nun hat das Nationale Arbeitsinspektorat (INL) mit Rundschreiben Nr. 4 vom 10.08.2022 die ersten Klärungen gegeben. Ohne auf die Details des Rundschreibens einzugehen, besteht vorerst die Möglichkeit, die Transparenzpflichten für die Neueinstellungen ab 13.08.2022 mit einer einfacheren Lösung zu erfüllen.