Zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben, gemäß EU-Richtlinie 2019/1158, hat der italienische Gesetzgeber mit Gesetzesdekret Nr. 105 vom 30.06.2022 den Vaterschafts- und Elternurlaub erweitert. Das genannte Gesetzesdekret wurde am 29.07.2022 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt zum 13.08.2022 in Kraft.
Hier eine Übersicht der neuen Bestimmungen.