Angemessenheitskontrolle im Baugewerbe in Italien
Ab 1. November 2021 greifen die Angemessenheitskontrollen der Bauarbeiterkasse laut Ministerialdekret Nr. 143 vom 25.06.2021. Es handelt sich dabei um ein System zur Überprüfung der Angemessenheit des Arbeitsaufwandes bei der Ausführung von Bauarbeiten.
Betroffen sind von diesen Bestimmungen:
- alle öffentlichen Bauten
- private Bauten mit einem Gesamtwert ab € 70.000,00
Die Pflicht gilt für jene Baustellen, für welche der Baubeginn mit 1. November 2021 an die Bauarbeiterkasse gemeldet wird. Die Angemessenheit bezieht sich auf den Anteil der Arbeitsleistungen (incidenza della manodopera) beim jeweils spezifischen Bauvorhaben, unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche Baustellen handelt. Bei der Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Arbeitskräfte werden die Mindestindizes für die einzelnen Arbeitskategorien herangezogen (siehe nachfolgende Tabelle).
Jedes einzelne Unternehmen meldet für jede seiner Baustellen die geleistete Arbeitszeit seiner Mitarbeiter an den Lohnsachbearbeiter, welcher diese in die Monatsmeldung an die Bauarbeiterkasse übermittelt.
Die Angemessenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Bauarbeiterkasse ausgestellt. Kann die Bauarbeiterkasse die Angemessenheit nicht bestätigen, weist sie den Auftragnehmer auf die Abweichungen hin und fordert auf, seine Position in Ordnung zu bringen. Dies erfolgt durch die Zahlung an die Bauarbeiterkasse des Betrages der noch erforderlichen Lohnkosten, um den für die ausgeführten Arbeiten erforderlichen Protzentsatz der Angemessenheit zu erreichen. Das Unternehmen hat dafür 15 Tage Zeit. Wird dem nicht Folge geleistet, registriert die Bauarbeiterkasse den Auftragnehmer in der nationalen Datenbank für irreguläre Unternehmen (BNI). Dies wirkt sich negativ auf die DURC Bescheinigung aus.
Die neuen Bestimmungen lassen jedoch auch etwas Flexibilität zu und zwar bei einer Abweichung von bis zu fünf Prozent auf den angemessenen Betrag der Lohnkosten, stellt die Bauerbeiterkasse die Angemessenheitsbescheinigung trotzdem aus, sofern der Bauleiter eine entsprechende Erklärung erstellt, welche die Abweichung rechtfertigt. Des Weiteren kann ein Unternehmen eine Dokumentation vorlegen, welche Kosten bestätigt, die von der Bauarbeiterkasse nicht registriert werden und wodurch die Angemessenheit trotzdem erzielt wird.
Operative Anweisungen:
Bitte teilen Sie uns ab November 2021 mit, auf welchen öffentlichen Baustellen oder privaten Baustellen mit einem Gesamtwert ab € 70.000,00 Ihre Mitarbeiter arbeiten. Wir werden die Daten telematisch an die Bauarbeiterkasse übermitteln.
Telematische Baustellenmeldung ab 1. November 2021
Ab dem 1. November 2021 müssen die Baustellenmeldungen ausschließlich über die neue Internet-Plattform CNCE Edilconnect: www.congruitanazionale.it erfolgen. Die Bauarbeiterkasse hat Ihnen bereits ein eigenes Rundschreiben für die Registrierung zugesendet.
Wichtig zu beachten ist, dass bei der Baustellenanmeldung auch die Subunternehmen registriert werden müssen. Für den Fall, dass die Subunternehmen zum Zeitpunkt der Baustellenanmeldung noch nicht bekannt sind, müssen diese in einem späteren Zeitpunkt nachgemeldet werden.
Achtung: Die Baustellenanmeldung an INPS und INAIL bleibt unverändert.
Büro Aichner Ihre Arbeitsrechtsberater, Steuerberater und Wirtschaftsberater in Bruneck/Südtirol/Italien