News & Infos

21. Jun 2022 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
PDF Download
Pflicht zur elektronischen Rechnung für Kleinstunternehmer

Erweiterung der Pflicht zur Ausstellung der elektronischen Rechnung für „forfetari

 

Mit dem gegenständlichen Rundschreiben weisen wir darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2022 die allgemeine Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen über das SDI-System der Agentur der Einnahmen auch für folgende Subjekte (Kleinunternehmen und Freiberufler) gilt:

  • Subjekte, die das Pauschalverfahren „forfetari laut Art. 1 Abs, 54 ff. Ges. Nr. 190/2014 anwenden;
  • Subjekte, welche die sogenannte Vorteilsregelung der „minimi“ laut Art. 27 GD Nr. 98/2011 anwenden;
  • Amateursportvereine.

Vorübergehend befreit (bis zum 01.01.2024) von dieser neuen Pflicht sind die vorhin genannten MwSt-Subjekte, die im Jahr 2021 weniger als € 25.000 an Erlösen erzielt oder Vergütungen erhalten haben. Die genannte Umsatzschwelle ist bei Anmeldung der Tätigkeit im Laufe des Vorjahres verhältnismäßig auf die Anzahl der Tage der effektiven Tätigkeitsausübung zu berechnen (Bsp. Anmeldung am 01.12.2021 => € 25.000/365 x 31 = max. Erlöse/Vergütungen € 2.123,29).

Beschränkt für das dritte Kalenderquartal des Jahres 2022 (Juli-September 2022) und für die eingangs erwähnten Subjekte ist eine Kulanzregelung vorgesehen, wonach die Verwaltungsstrafen für die verspätete Rechnungsausstellung ausgesetzt werden, wenn die elektronische Rechnung spätestens innerhalb des Folgemonats nach dem Leistungsdatum ausgestellt wird. Nach Ablauf dieser Kulanzfrist (ab Oktober 2022) müssen dann auch diese Subjekte die elektronischen Rechnungen innerhalb von 12 Tagen ab dem Zeitpunkt der Umsatzerbringung ausstellen (für Lieferungen mit Lieferschein kann die aufgeschobene Rechnung bis zum 15. Tag des Folgemonats und mit Bezug auf das Vormonat ausgestellt und versendet werden).

Unter diesem Gesichtspunkt könnten die betroffenen Subjekte noch bis Anfang/Mitte Juli 2022 abwarten, ob sich noch Änderungen ergeben und sich erst dann eine entsprechende Software für das Ausstellen der elektronischen Rechnung anschaffen. Wir bieten ein Programm (Fattura Smart) für das Erstellen und Versenden der elektronischen Rechnungen an, wobei die Jahresmiete € 150 (MwSt-Grundlage) und die einmalige Aktivierungsgebühr € 100 (MwSt-Grundlage) beträgt – falls Sie eine Aktivierung von Fattura Smart wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter von unserem Büro. Alternativ dazu können Sie auch eine Software eines Drittanbieters verwenden, wobei wir in diesem Fall keine Hilfestellungen (Einführung) bieten können, da wir mit anderen Softwareprodukten nicht vertraut sind.

Die Nummerierung der elektronischen Rechnung kann von den bisher in Papierform ausgestellten Rechnungen übernommen werden, es ist also nicht notwendig, mit einer neuen Nummerierung der Rechnungen zu starten.