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21. Apr 2023 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Hannah Blasbichler
Anwärterin Arbeitsrechtsberater
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Projekt zur Vereinbarkeit für Unternehmerinnen und Selbstständige

Die Landesverwaltung sieht künftig eine Beihilfe für Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige vor, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Die Landesförderung ist für schwangere Unternehmerinnen oder Unternehmerinnen mit zusammenlebenden Kindern < 12 Jahre vorgesehen. Die Förderung sieht einen Betrag von max. 20.000 € vor. Bei lohnabhängiger Vertretung ist eine Förderung im Ausmaß von 80% der Nettoentlohnung vorgesehen. Für den Ankauf von selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit ist ein Beitrag in Höhe von 60 % des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen anerkannt.