Mit Rundschreiben Nr. 4 des nationalen Arbeitsinspektorats (INL) vom 23.09.2024 wurden erste Informationen zur Umsetzung des Punkteführerscheins im Bauwesen veröffentlicht. Es ist möglich, den Besitz der erforderlichen Voraussetzungen bis zum 31. Oktober 2024 durch eine Eigenerklärung zu bestätigen.