SOA-Zertifizierung ab 2023 für Arbeiten von mehr als € 516.000
Bisher war die SOA-Zertifizierung nur im öffentlichen Sektor erforderlich. Ab dem Jahr 2023 ist diese aber auch im Falle der Ausführung von Bauarbeiten mit einem Wert von mehr als € 516.000 für die rechtmäßige Beanspruchung der diversen Steuerabschreibungen für Umbaumaßnahmen (110% Bonus, 50% für Wiedergewinnungs- und Sanierungsarbeiten, 65% für energetische Sanierungen) notwendig.
Für alle Arbeiten, die nach dem 21.05.2022 begonnen wurden und welche die Schwelle von € 516.000 überschreiten, muss der Auftragnehmer ab dem Jahr 2023 über die SOA-Zertifizierung verfügen bzw. reicht es bis zum 30.06.2023 übergangsweise aus, wenn dieser die SOA-Zertifizierung mindestens beantragt hat. Ab 01. Juli 2023 sind die betroffenen Unternehmen jedoch dazu verpflichtet. Dies bedeutet, dass der Bauherr für sämtliche Rechnungen, welche ab dem Jahre 2023 gezahlt werden (sofern der Wert der Arbeiten mehr als € 516.000 beträgt und der Bauherr hierfür von einer der verschiedenen Steuerbegünstigung Gebrauch machen will) sicherstellen muss, dass der Auftragnehmer:
- zum 01.01.2023 über die SOA-Zertifizierung verfügt;
ODER
- in der Lage ist, die Unterlagen zum Nachweis des Antrages auf Erteilung der SOABescheinigung bis zum 30.06.2023 vorzulegen.
Derzeit fehlen immer noch genauere Klärungen in Bezug auf die Ermittlung des Limits von € 516.000 – zählt der einzelne Auftrag oder ist der gesamte Auftragswert zu berücksichtigen? Man erhofft sich diesbezüglich eine baldige Klärung durch ein Rundschreiben der Einnahmenagentur.