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13. Apr 2020 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Unterstützungsmaßnahmen für Kleinunternehmer und Freiberufler durch die Autonome Provinz Bozen

In Kürze (angeblich bereits im Laufe dieser Woche) können Kleinunternehmen und Freiberufler mit einem besteuerbaren Einkommen von bis zu € 50.000 bzw. bis zu € 70.000 bei Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter und mit bis zu fünf Mitarbeitern, um Verlustbeiträge (zwischen € 3.000 bis € 10.000) infolge des COVID-19-Notstandes ansuchen. 
Man weiß derzeit zwar noch nicht genau auf welches Jahr (2018 oder 2019) für das besteuerbare Einkommen Bezug genommen werden muss – nach unserer Ansicht, müsste das Jahr 2018 als Referenzjahr heranzuziehen sein (falls Sie diesbezügliche Auskünfte zu Ihrem besteuerbaren Einkommen 2018 benötigen sollten, können Sie sich gerne an den jeweiligen Sachbearbeiter wenden). 
Eine weitere Voraussetzung für den Verlustbeitrag ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50% in den Monaten März, April oder Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Verlustbeitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht mindestens 20% Umsatzrückgang stattfindet.

Die genauen Modalitäten und Richtlinien für die Vergabe dieser Verlustbeiträge sind zwar noch in Ausarbeitung, dennoch empfiehlt die Abteilung Wirtschaft der Autonomen Provinz, alle jenen Subjekten, welche die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, jetzt schon eine digitale Identität (SPID) zu beantragen, da das Ansuchen ausschließlich mit der digitalen Identität über den persönlichen Bereich myCIVIS (Südtiroler Bürgernetz) eingereicht werden kann. Ein Ansuchen in Papierform wäre zwar benutzerfreundlicher gewesen, laut derzeitigem Stand ist eine solche Form aber leider nicht vorgesehen. Das Ansuchen kann laut derzeitigen Auskünften innerhalb 30. September 2020 eingereicht werden.

Wie wird die digitale Identität (SPID) beantragt?


Die digitale Identität (SPID) kann über verschiedene Anbieter (https://www.spid.gov.it/richiedi-spid?lang=de) oder siehe auch Anlage Nr. 2) durch den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens beantragt werden –  bei Gesellschaften erfolgt die Anmeldung also auch immer durch eine physische Person, welche für das Unternehmen zeichnungsberechtigt ist.

Unter folgendem Link auf YouTube finden Sie auch eine schrittweise Anleitung, um über den kostenlosen Anbieter Sielte die digitale Identität zu beantragen (die Registrierung ist bei allen Anbietern ähnlich – einige Anbieter wie Aruba sind kostenpflichtig):
=> https://www.youtube.com/watch?v=WZJDMso9Vlw

Allgemeine Informationen zum SPID und zu deren Beantragung finden Sie in deutscher Sprache auch auf der Homepage vom Südtiroler Bürgernetz (https://my.civis.bz.it/public/de/default.html).
Für die Beantragung ist neben der Angabe der anagrafischen Daten, Handynummer und Mailadresse auch eine vollständige Kopie der Identitätskarte/Führerschein (Vorder- und Rückseite) sowie eine vollständige Kopie der Gesundheitskarte (Vorder- und Rückseite) dem Antrag beizulegen bzw. hochzuladen (Kopien können eventuell auch durch ein Foto mit dem Handy gemacht werden).
Zur abschließenden Validierung/Identifizierung ist entweder die digitale Unterschrift, die aktivierte Bürgerkarte (leider ist hier eine eigene vorherige Aktivierung bei der Gemeinde notwendig) oder ein Videoanruf notwendig. Sofern Sie nicht über eine digitale Unterschrift verfügen, empfiehlt es sich die Identifizierung mittels Videoanruf zu beantragen.

Voraussetzungen


Die genauen Kriterien und Voraussetzungen sind auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen unter folgendem Link einsehbar unter http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036124 bzw. finden Sie diese Informationen auch als Anlage 1 zu diesem Rundschreiben.


Abkommen zwischen den lokalen Banken und der Autonomen Provinz Bozen


Die Landesregierung hat ein Abkommen genehmigt, welchem alle Banken mit Sitz in Südtirol beitreten können (die Raiffeisenkassen, Südtiroler Sparkasse und die Südtiroler Volksbank sind bereits beigetreten). Die Maßnahmen treten mit 15. April in Kraft und sind vorerst bis zum 31. März 2021 gültig bzw. bis zur Ausschöpfung des Plafonds (€ 850 Millionen / € 35.000 => also für 24.285 Unternehmer/Freiberufler möglich).
Der Startschuss für die Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich im Laufe dieser Woche fallen. Laut der geplanten Regelung erhalten Unternehmer und Freiberufler Zugang zu kostenfreien Sofortkrediten (für die ersten zwei Jahre zinsfrei) im Ausmaß von bis zu € 35.000 – mit einer Laufzeit von insgesamt fünf Jahren, wobei ab dem dritten Jahr der Zinssatz 1,25% betragen soll.
Das Darlehen wird von den beiden Garantiegenossenschaften Südtirols „Confidi“ und „Garfidi“ zu 90% gesichert und über ein vereinfachtes Verfahren abgewickelt. Mit dieser Maßnahme werden 760 Millionen Euro an Garantien vergeben, womit Darlehen im Ausmaß von rund 850 Millionen Euro gewährt werden können. 
Interessierte Unternehmen und Freiberufler können sich dafür direkt an ihre Hausbank wenden.

Büro Aichner 
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