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31. Aug 2022 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Dominik Watschinger
Anwärter Arbeitsrechtsberater
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Vereinfachung der Smart-Working Meldungen ab dem 01.09.2022 – lavoro agile

Das sog. Smart-Working wurde in Zeiten von Corona immer gefragter bei den heimischen Unternehmen, welchen sich hierdurch die Möglichkeit bot, ihre Mitarbeiter sei es von Zuhause aus, als auch im Unternehmen selbst zu beschäftigen (flexibles Arbeiten). Um den Unternehmen bei der schnellen Umstellung im Jahr 2020 unter die Arme zu greifen, hat der Staat die Meldepflichten für das Smart-Working auf ein Mindestmaß reduziert.